Mir ist folgendes passiert:
Ich hab ein Konto über ein vorläufiges Zahlungsverbot dicht gemacht. Daraufhin meldete sich die Bank, es ging etwas hin und her und der Betrag aus dem vZV wurde gezahlt.
Nun wurde endlich auch mein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach dieser Zahlung zugestellt und jetzt erhalte ich die Drittschuldnererklärung: Konto aufgelöst.
Darf man ein Konto den auflösen, auf dem noch ein vorläufiges Zahlungsverbot liegt?
Eigentlich darf man auf ein vZV ja auch gar nicht auszahlen - oder ist es eine Ausnahme, wenn der Schuldner zustimmt und die Überweisung veranlasst? Abgesprochen war die Auszahlung so mit uns nicht, die Bank sagte lediglich dass der Schuldner zahlungswillig wäre.
Oder durfte er das Konto dicht machen, weil er auf das vZV hin gezahlt hat?
Hilfe ...
Konto aufgelöst trotz Zahlungsverbot
- Geniesserin
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Ging der PfÜb rechtzeitig ein, damit das VZV noch "wirkte" oder verspätet?
Wenn verspätet, ist das Konto später als einen Monat nach Zustellung des VZV aufgelöst worden?
Wenn verspätet, ist das Konto später als einen Monat nach Zustellung des VZV aufgelöst worden?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Pochi
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Entschuldigung, dass ich mich hier gar nicht mehr gemeldet hatte.
Die Sache hatte sich von selbst erledigt, das der Schuldner freiwillig den Rest bezahlt hat und auf der Arbeit gings momentan dank einer Kündigung so drunter und drüber, dass ich das Thema hier ganz vergessen hatte
Da ich mich aber immer ärgere, wenn ich etwas suche und dann solche "unfertigen Threads" über das, was ich auch suche, finde, will ich den Thread hier nicht so verstauben lassen.
Ist meine Auffassung folgender Maßen richtig:
Wenn die Frist für das vorläufige Zahlungsverbot bereits abgelaufen ist, der PÜ noch nicht zugestellt wurde und der Schuldner dann also im Zwischenraum zwischen Ablauf des vZV und Zustellung des PfÜBs - also in den Zeitraum, in dem das Konto quasi nicht mehr belastet ist - das Konto auflöst, kann ich als Gläubiger nichts dagegen machen? Weil ich ja eben die Frist verpennt habe?
Oder könnte ich mich darauf berufen, dass das Zahlungsverbot ja eine Pfändung ankündigt; wohl eher nicht, oder?
Die Sache hatte sich von selbst erledigt, das der Schuldner freiwillig den Rest bezahlt hat und auf der Arbeit gings momentan dank einer Kündigung so drunter und drüber, dass ich das Thema hier ganz vergessen hatte
Da ich mich aber immer ärgere, wenn ich etwas suche und dann solche "unfertigen Threads" über das, was ich auch suche, finde, will ich den Thread hier nicht so verstauben lassen.
Ist meine Auffassung folgender Maßen richtig:
Wenn die Frist für das vorläufige Zahlungsverbot bereits abgelaufen ist, der PÜ noch nicht zugestellt wurde und der Schuldner dann also im Zwischenraum zwischen Ablauf des vZV und Zustellung des PfÜBs - also in den Zeitraum, in dem das Konto quasi nicht mehr belastet ist - das Konto auflöst, kann ich als Gläubiger nichts dagegen machen? Weil ich ja eben die Frist verpennt habe?
Oder könnte ich mich darauf berufen, dass das Zahlungsverbot ja eine Pfändung ankündigt; wohl eher nicht, oder?
Viele Grüße, Steffi
Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
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nein, im übrigen verstehe ich es nicht. Wenn das vorl. ZB bedient wurde, solls doch gut sein.
- Pochi
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"Nein" heißt, dass der Gläubiger sich nicht darauf berufen könnte, durch das vZV eine Pfändung anzukündigen?
Bei der Zahlung auf das vZV hin fehlten die Gerichtskosten für den PÜ und die Zustellkosten, deswegen war die Sache damit noch nicht ganz erledigt
Bei der Zahlung auf das vZV hin fehlten die Gerichtskosten für den PÜ und die Zustellkosten, deswegen war die Sache damit noch nicht ganz erledigt
Viele Grüße, Steffi
Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
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- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das vZV sichert nur die für Dauer von 4 Wochen den Rang. Folgt innerhalb dieser Frist keine Pfändung, hat der Gläubiger eben Pech gehabt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"