Halter ermitteln bei KfZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tippse84

#11

27.09.2007, 17:30

Versuch es doch über den Zentralruf der Autoversicherer per Internet (www.gdv-dl.de) Dann musst du mit niemandem reden und keinen anlügen :wink: Und vielleicht kannst du dann über die Versicherung etwas herausbekommen. Die Chancen sind zwar eher gering, aber versuchen kostet nichts.

LG
StineP

#12

27.09.2007, 17:35

Wenn man jemanden bei der Polizei oder der Zulassungsstelle hat, dann wäre das machbar.

Was ich mich jetzt aber frage: macht man sich nicht strafbar durch so ein Verhalten (Schuldner) Müsste es nicht möglich sein, Anzeige bei der Polizei zu erstatten (oder wo auch immer) und dadurch die Daten rauszubekommen?
Tippse84

#13

27.09.2007, 17:47

Aber womit sollte er sich denn strafbar machen?

Das Auto läuft vermutlich nicht einmal auf seinen Namen, oder ist das sicher dass es "sein" Auto ist???

Also kann er sich nur damit strafbar machen, dass er hier nicht gemeldet ist aber vielleicht ist er ja "nur zu Besuch", wer weiß...
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Pepsi
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#14

27.09.2007, 18:02

jep, gibts wohl keine Möglichkeit..
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NicoleH
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#15

27.09.2007, 19:58

Autoversicherer per Internet (www.gdv-dl.de)
hier mus man auch ein formular mit unfallschilderung ausfüllen. also doch anlügen.

es ist mist. man weiß, dass der schuldner vermögen hat und findet ihn nicht.

trótzdem danke für den unermütlichen einsatz
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Coschi
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#16

27.09.2007, 20:13

Wir hatten einen ähnlichen Fall, war auch ein kleines Dorf, da kann doch meist der Bäcker oder Metzer oder die Bedingung aus dem Tante Emma Laden sage, wo die Leute wohne.
Ansonsten evtl. mal jemanden drauf ansetzen, der ihm hinterher fährt und schaut, wo er hinfährt (vielleicht Arbeitsstelle oder Wohnung).
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#17

27.09.2007, 20:38

das mit dem dorf war ironisch gemeint;)
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Ciara
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#18

27.09.2007, 20:41

Ich muss morgen mal im Büro nachfragen. Ich glaube es gibt da eine Möglichkeit das herauszufinden. Bin mir aber nicht sicher.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#19

27.09.2007, 20:41

das wär klasse !!
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Bibbi
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#20

27.09.2007, 21:00

Du schreibst
An das
Straßenverkehrsamt
---Adresse---


Überschrift: Auskunftsersuchen über Fahrzeughalter und Versicherung
dann Namen des M. angeben
Vorfall vom...
amtl. Kennz.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir ...(M.) vertreten..
Bitte teilen Sie uns mit, wer der Halter des Fahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen ?? ist
Wie lautet der Name und die Anschrift des Halters?..................
Wer war Haftpflichtversicherer?....................
Wie lautet die Vers.-Schein-Nr.:?......................

Wir versichern anwaltlich, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt
( dieser Satz ist wichtig!)
Für die für diese Anfrage bei Ihnen entstehenden Gebühren sagen wir uns stark.
Für eine baldige Beantwortung dieser Anfrage sind wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
-RA-

So müsste es klappen (Dein Chef muss nur anwaltlich versichern, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt ). Das dürfte auch der Fall sein, wenn der Halter sich strafbar gemacht hat....- und strafbar ist ja auch eine Nicht-Ummeldung beim EMA, oder???
LG...Bibbi... :pcwink
-----------------------
(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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