Pfändung Auflassungsvormerkung bei 2 Schuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#11

14.11.2012, 09:28

das werde ich Chef jetzt auch vorschlagen.

ich hab auch nochmal beim Gericht angerufen. Da wurde mir jetzt zu Schuldner b) folgendes gesagt: am 14.06.2010 wurde die EV nach § 807 abgegegeben, am 20.03.2012 eine Ergänzung nach § 903 und am 23.10.2012 nochmals nach § 903. Fordere ich jetzt die vom 14.06.2010 und vom 23.10.2012 an oder alle drei?
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Liesel
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#12

14.11.2012, 09:36

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ellimorelli
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#13

14.11.2012, 09:38

kann ich das so formulieren?:

bitte ich um Erteilung einer Abschrift des von der Schuldnerin mit eidesstattlicher Versiche-rung abgegebenen Vermögensverzeichnisses einschließlich der Niederschrift über die Ab-gabe der eidesstattlichen Versicherung vom 14.06.2010 sowie die Ergänzungen nach § 903 ZPO vom 20.03.2012 und 23.10.2012.
Die Kosten hierfür bitte ich mir aufzugeben.
Der Vollstreckungstitel ist anliegend im Original mit der Bitte um Rückgabe beigefügt.
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ellimorelli
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#14

14.11.2012, 10:09

was kostet das eigentlich? 15,00 € oder mehr wegen den Ergänzungen?
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