Ergänzung PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daisy

#1

12.11.2012, 10:54

Hallo. Könnt ihr mir mal bitte aus der Patsche helfen. Ich habe einen Pfüb gemacht. Nun ist mir aufgefallen, dass ich das laufende Hausgeld nicht mitgepfändet habe. Ich habe einen Titel wegen rückständigem und laufendem Hausgeld. Das rückständige habe ich gepfändet.

Kann ich jetzt hinsichtlich des laufenden Hausgeldes eine PfÜB-Ergänzung beantragen? Und wenn ja, wie schreibt man das???
Steffi81
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#2

12.11.2012, 11:25

In Zweifel würde ich mit dem Rechtspfleger sprechen. Die sind meist sehr hilfsbereit. Wenn der PfÜB noch nicht erwirkt wurde, dürfte die Erweiterung evtl mit einem Antrag noch funktionieren. Sicher bin ich aber nicht, würde es jedoch probieren.

...beantrage ich, die Forderung auf rückständiges Hausgeld im vorliegenden PfÜB zu erweitern auf laufendens Hausgeld in Höhe von mtl. ?? gemäß vorliegenden oder vorgelegten Titel ??.
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Bino
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#3

12.11.2012, 13:22

Bei uns funktioniert das auch mit einem Anruf, wenn der PfÜB noch nicht erlassen war.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Daisy

#4

13.11.2012, 08:33

Guten Morgen. Leider ist mein Pfüb schon erlassen und dem DS und Schuldner zugestellt. Gibt es dann auch noch die Möglichkeit? Ich hatte das mal in einer Lohnpfändung. Da hatte ich eine Ergänzung hinsichtlich der Lohnabrechnungen gemacht. Dies hatte geklappt. Aber hier ist es ja was anderes ...
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katuscha
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#5

13.11.2012, 08:37

Ich telefoniere dann meistens mit dem Rechtspfleger, der den Pfüb erlassen hat. Bisher wurde mir da immer weitergeholfen.
Blitz
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#6

03.10.2013, 17:32

Ich hoffe, mir kann jemand helfen....

Es wurde ein PfÜb beantragt, um das Arbeitseinkommen zu pfänden. Leider wurde vergessen, den Herausgabeanspruch nach § 836 III ZPO zu beantragen.

Ich habe dann entsprechend Ergänzung des PfÜbs beantragt, da der Verdacht da ist, dass der Drittschuldner den Pfändungsanteil nicht richtig berechnet.

Jetzt kam folgendes vom Gericht:

"Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Gläubiger zwar gestattet ist, mit Antrag auf Erlass eines PfÜbs die Voraussetzungen auf Herausgabe der erforderlichen Unterlagen zu schaffen und der Gläubiger die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs unmittelbar auf der Grundlage des PfÜbs gegen den Schuldner betreiben kann. Es besteht jedoch nicht die Möglichkeit für den Gläubiger, nachträglich eine Ergänzung des PfÜbs herbeizuführen (vgl. Beschluss des BGH 7. Zivilsenat v. 28.06.2006, VII ZB 142/05).

Um Antragsrücknahme binnen zwei Wochen wird gebeten."


Mit dem angeführten Beschluss fang ich nicht viel an. Dort ist das Problem, dass der Herausgabeanspruch gleich mitbeantragt wurde und vom Gericht abgelehnt wurde. Ich kann dem Beschluss nur entnehmen, dass es dem Gläubiger gestattet ist, den Herausgabeanspruch gleichzeitig mit Erlass des PfÜbs zu beantragen. Hört sich für mich dann so an, dass es kein Problem sein dürfte, eine nachträgliche Ergänzung zu beantragen.

Was ich bisher gefunden habe: http://www.bremer-inkasso.de/vorschalt. ... 009,%20329

Meint ihr, ich könnte mit dieser Entscheidung durchkommen?

Wäre für Hilfe echt dankbar....
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