Abtretung Kfb, wir wollen vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elliot
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#1

02.11.2012, 09:06

und noch eine Frage,

Wir haben einen KfB der Kläger muss an die Beklagte zu 1 erstatten.

Die Beklagte zu 1 hat diese Forderung in einer schriftlichen Abtretungserklärung an die Beklagte zu 2 abgetreten. Beklagte zu 2 haben angenommen.

Wir vertreten Beklagte zu 2 und möchten nun aus diesem Titel vollstrecken. Reicht die schriftliche Abtretungserklärung von beiden Parteien unterschrieben aus um zu vollstrecken.???
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Anahid
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#2

06.11.2012, 09:05

Nein, das reicht nicht aus. Du müsstest bei Gericht die Umschreibung der Vollstreckungsklausel unter Hinweis auf die Abtretung beantragen.
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#3

06.11.2012, 10:56

und die muss in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Elliot
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#4

11.01.2013, 08:26

Was genau muss ich den jetzt mit der Abtretungserklärung machen, wenn ich die in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form haben will. Von wem lass ich was machen???
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Frau Cindy
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#5

11.01.2013, 09:47

Wir hatten das letztens auch und Cheffe ist damit zum Notar, um die Abtretung beglaubigen zu lassen. Aber ich glaube, das geht auch bei einer Behörde.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#6

11.01.2013, 10:08

Danke für die Hilfe.
Und was würde das kosten?
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Frau Cindy
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#7

11.01.2013, 10:15

Bei uns hat es irgendwas um die 20,00 € gekostet. Allerdings kenne ich mich damit nicht aus und habe keine Ahnung, ob das irgendwie von einem GW abhängig ist. Da wissen andere evtl. besser Bescheid.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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