Vollstr. Zug-um-Zug unvertr. Handlung mit Sicherheitleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refana87
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#1

30.10.2012, 13:46

Hallo Ihr lieben,

ich brauche Euren Rat! Ich habe ein gegen Sicherheitsleistung von 121.000 vollstreckbares Urteil mit folgendem Tenor (wir sind Beklagte):

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte zu Alleineigentum die Auflassung an dem Grundbesitz .... (Bez.) zu erklären Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages in HÖhe von 88.000


So jetzt hat unser Mandant (Beklagte) die Sicherheit mit Bankbürgschaft erbracht und ich habe keine Ahnung wie es weiter geht da m.E. hier eine unvertretbare Handlung vorliegt. Wie kann man diese Zug-um-Zug vollstrecken? Dann war ich der Meinung, dass unsere Mandanten den Betrag von 88.000 hinterlegen sollten damit überhaupt erst mal ein Verzug eintritt. Meine Kollegin meinte darauf hin, dass ihrer Meinung nach diese schon in der Sicherheitsleistung enthalten sind und das hat mir den Rest gegeben für die totale Verwirrung :nachdenk

Was kann bzw. muss ich hier jetzt machen? :bahnhof
Randfichte72
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#2

30.10.2012, 14:38

Ich denke auch, dass die 88.000 Euro da schon drin sind. Jetzt müsste der Antrag für die unvertretbare Handlung gefertigt werden, die Erklärung kann ja nur der Kläger abgeben. Belege über hinterlegte Sicherheitsleistung beifügen. So ganz sicher bin ich mir aber nicht, vielleicht gibts noch ein paar ZV-Profis, die tiefergehende Infos haben.
refana87
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#3

30.10.2012, 14:51

Also wenn die 88.000 bereits in der Sicherheitsleistung enthalten sind dann würde ich erst die Bürgschaft an die Gegenseite durch GV zustellen lassen und damit die Gegenleistung anbieten, was wohl Voraussetzung ist, damit der Kläger überhaupt in Verzug ist aber ich weiß halt nicht wie ich begründen könnte, dass die enthalten sind?!
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#4

30.10.2012, 15:03

Ist denn Dein Urteil rechtskräftig? die Sicherheitsleistung ist doch für den Fall, dass Berufung eingelegt wird und das Urteil anders ausgeht in der II. Instanz. Voraussetzung für die ZV ist, dass SL erbracht wird, dies ist geschehen. Warum soll der Mdt. nochmal Geld hinterlegen?
refana87
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#5

30.10.2012, 15:12

Nee es wurde Berufung eingelegt, deshalb muss Sicherheit geleistet werden
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#6

30.10.2012, 17:16

Dein Beitrag Nr. 3 ist meiner Meinung nach korrekt, Bürgschaft zustellen und dann vollstrecken. Ich glaube auch, dass allen klar ist, dass in den 121.000,00 die 88.000,00 enthalten sind, da musst du nichts mehr erklären.
Grüße - sansibar
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