Einstellung ZV trotz Titel möglich???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hummelgunde
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#1

05.09.2012, 12:02

Hallo,

unser Mdt. war bei einer Versicherung angestellt und musste für einen von dieser gestellten Laptop Miete (?) bezahlen. Nachdem dieser dort aufgehört hat, hat die Versicherung über nicht gezahlte Laptop-Miete einen rechtskräftigen Titel erwirkt. Drei Jahre danach hat der BGH festgestellt, dass dieses nicht rechtens ist, das ein Laptop für einen Versicherungsvertreter zur Ausübung seiner Tätigkeit gehört und daher keine Kosten dafür verlangt werden können. Die ZV läuft bereits. Kann man in so einem Fall etwas gegen einen rechtskräftigen Titel machen und die ZV stoppen / einstellen?

Danke schon mal
Geiselmann
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#2

05.09.2012, 17:52

Hallo,

das Vollstreckungsorgan ist an den Titel gebunden.
Man müsste gegen den Titel vorgehen und dann die Einstellung der ZV beim Prozessgericht gem. § 769 Abs. 1 ZPO beantragen.
Die Rechtsprechung des BGH reicht hierzu m.E. allerdings nicht.
Da müsste sich der Anwalt überlegen, ob alle Mittel ausgeschöpft sind.

S. Geiselmann
Hummelgunde
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#3

06.09.2012, 10:27

:thx für die schnelle Hilfe :lol:
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