Unterhalt pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jappi
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#1

15.08.2012, 15:40

Hallo Ihr Lieben,
hab mal ne Frage an euch. Haben im April 2012 rückständigen Unterhalt gepfändet. PfÜb liegt jetzt auf Konto und bei Arbeitgeber des Schuldners. Nun möchte die Gläubigerin auch laufenden Unterhalt pfänden. Wie gehe ich hier am besten vor? Muss ich einen neuen PfÜb beantragen oder reicht das, wenn ich den Drittschuldnern ein abgeändertes Forderungskonto zuschicke?

Danke für eure Hilfe
mrsgoalkeeper
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#2

15.08.2012, 15:50

M.E. musst Du nen neuen Pfüb machen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Jappi
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#3

15.08.2012, 15:55

Ich denk das auch. Danke schön
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Anahid
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#4

17.08.2012, 08:47

Du musst auf jeden Fall einen neuen PFÜB machen. Du kannst in einen PFÜB nicht einfach weitere Forderungen reinnehmen, weil die damals z.B. noch nicht fällig waren oder kein Grund gesehen wurde, wegen diesen zu pfänden. Der PFÜB bezieht sich nur auf die Forderungen, die da angegeben sind. Hast Du weitere Forderungen, dann bleibt nichts anderes übrig, als nochmals zu pfänden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Miri
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#5

17.08.2012, 10:25

Vor allem ist das auch gebührentechnisch für Deinen Chef interessant. Du kannst bei einem PfÜB auf laufenden Unterhalt die Gebühr aus einem GW von dem Unterhalt x 12 (auf's Jahr gerechnet) nehmen.
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