Hallo Ihr Lieben,
ich habe wieder mal eine Frage zur ZV. In unserer Sache ist ein VU ergangen, aus welchem wir die ZV eingeleitet haben. Nun haben wir, nachdem die ZV bereits läuft, die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert und diese hat auch gezahlt. Haben wir denn nun einen Anspruch auf die Gebühr, die uns für die ZV entstanden ist oder nicht? Das wäre meine Frage!
Vielen Dank
Anspruch auf ZV-Gebühren, wenn vorher nicht aufgefordert?
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Dass die ZV betrieben wird. Nur haben wir erst aufgefordert, nachdem die ZV schon eingeleitet wurde. Und die RSV hat auch nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, sondern erst zwei Wochen später.
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Mein Chef wollte das so haben, aus welchem Grund auch immer...
Ohne jetzt die genaue Formulierung zu kennen, würde ich sagen, dass die ZV-kosten für den genannten Auftrag weg sind
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Kann ich das wo nachlesen, ob ein Anspruch besteht? Immer gut zu wissen, wo ich das nachlesen kann.
Am besten nimmste das Schreiben an die Gegenseite, härtere Rechtsprechung gibt es dazu nicht.
- Pepples
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Seh ich nicht so. Jupp.
Es sind auf jeden Fall Kosten angefallen, entweder für die ZV-Maßnahme oder für die Zahlungsaufforderung. Es bestand vorläufige Vollstreckbarkeit und ich bin nicht gehalten vor Einleitung der ZV zu mahnen. Damit ist die Gebühr einmal auf jeden Fall verdient.
Da die Zahlung auch erst nach der Zahlungsfrist kam, würde ich auch die Gerichtsvollzieherkosten verlangen, Anlass für die ZV ist ja gegeben worden.
Es sind auf jeden Fall Kosten angefallen, entweder für die ZV-Maßnahme oder für die Zahlungsaufforderung. Es bestand vorläufige Vollstreckbarkeit und ich bin nicht gehalten vor Einleitung der ZV zu mahnen. Damit ist die Gebühr einmal auf jeden Fall verdient.
Da die Zahlung auch erst nach der Zahlungsfrist kam, würde ich auch die Gerichtsvollzieherkosten verlangen, Anlass für die ZV ist ja gegeben worden.
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Danke