Drittschuldner erklärt, dass Pfüb nicht schon früher berücks

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Betti78
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#1

12.07.2012, 11:59

:wink1 Hallo,

habe Lohnpfändung ausgebracht.
Diese wurde dem DS am 22.6. zugestellt, der sogleich seine Erklärung abgegeben hat.

Soweit so gut, aber:

Auf mene Frage hin, wann mit einer Zahlung gerechnet werden kann, teilt die Lohnabteilung mit, dass immer zum 1. eines Monats der Lohn für den gleichen Monat gezahlt wird. Also hätte ich doch Anfang Juli die erste Zahlung erhalten müssen.

Nun teilt der Mitarbeiter mit, dass durch die technisch bedingte Vorlaufzeit in deren Abrechnungsverfahren (Eingabeschluss für den AMT 07/2012 war der 15.6.20132) konnte der Pfüb nicht schon früher Berücksichtigung finden. :shock:

Aber die werden doch nicht schon am 15.6. das Geld ausbezahlt haben, wenn es erst am 1.7. fällig ist :motz

Wäre das Geld unterwegs kann ich es noch verstehen.

Habe ich Chancen noch Geld vom Drittschuldner zu bekommen, der das doch irgendwie hätte verhindern können. Sicherlich gibt es doch die Möglichkeit einer Korrektur-Abrechnung.

Was meint Ihr?
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Bino
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#2

12.07.2012, 13:49

Du wirst doch in Deinem PfÜb sicher das Drittschuldnerverbot zu stehen haben, nämlich dass der Drittschuldner, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen darf.

Also wenn die den Lohn für Juli ausgezahlt haben, würde ich mal einen netten Hinweis auf:

"§ 829 Pfändung einer Geldforderung -
(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen ... "

an den Drittschuldner geben und ihm auch mitteilen, dass, wenn er trotz des Gerichtsbeschlusses meint, an den Schuldner auszahlen zu müssen, er auch zur Doppelzahlung verpflichtet ist. Seine Zahlung an den Schuldner ist gegenüber dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB, seine Pflicht zur Leistung ist durch die Zahlung an den Schuldner nicht erloschen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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Betti78
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#3

12.07.2012, 15:02

:thx :knutsch

Dachte, ich hätte mal was gelesen, wonach der Gläubiger "Pech hätte", wenn das Gehalt bereits angewiesen wurde.

Das hat mich halt verunsichert.

Mal sehen, was dem Drittschuldner darauf einfällt. Aber - wie war das ? - positiv denken.
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Bino
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#4

12.07.2012, 15:35

Jetzt verunsichert mich Deine Antwort.
Du solltest vorher mal in Erfahrung bringen, wann denn nun welches Gehalt überwiesen wurde, was denn nun stimmt, also was der erste oder der zweite Mitarbeiter gesagt hat.
Nach der Zustellung des PfÜb dürfen sie jedenfalls nicht an den Sch auszahlen.
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#5

12.07.2012, 18:04

Hast du mal angefragt ob es überhaupt pfändbare Beträge gibt ? Wenn es die nach 850 c nicht gibt dann bekommst du logischerweise ja auch nichts.
Betti78
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#6

12.07.2012, 22:34

DS-Erklärung:

Forderung wird anerkannt, keine Vorpfändungen, bei 2 unterhaltspflichtigen Personen Auszahlungen wird über die entspr. Höhe (glaube so ca. 300 €) zugesichert.

Der Mitarbeiter teilte mit, dass das Gehalt immer im Voraus zum 1. gezahlt wird. Da meine Pfändung am 22.6. zugestellt wurde, hätte Anfang Juli ja die erste Zahlung bekommen müssen.

Der Mitarbeiter teilte nach meiner Anfrage, warum noch nicht ausgezahlt wurde mit, dass durch die technisch bedingte Vorlaufzeit in deren Abrechnungsverfahren (Eingabeschluss für den AMT 07/2012 war der 15.6.2012) der Pfüb nicht schon früher Berücksichtigung finden konnte. Daher die erste Auszahlung an uns zum 31.7. veranlasst wird.

Ich werde den DS anschreiben und mich melden, wie es ausgegangen ist.
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