Rechtsgrundlage Rangstelle PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andrea1978
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#1

11.07.2012, 20:47

Hallo!
Ich stehe grade auf dem Schlauch:
Wo finde ich nochmal die GEsetzesgrundlage zur Rangstelle bei Pfüb`s?
Der Pfüb, der zuerst zugestellt wurde, ist vorrangig. Wo steht das?

Vielen DAnk schonmal!

Andrea
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Soenny
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#2

11.07.2012, 20:55

§ 804 ZPO
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Andrea1978
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#3

11.07.2012, 21:00

Danke
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