Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
dina27
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#1

27.06.2012, 16:25

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen: :wink1

Ich habe folgendes Vermögensverzeichnis vorliegen:

- Die Schuldnerin ist selbstständig mit einer Unternehmensberatung (Einzelfirma)
- ihr Ehemann hat eigenes Einkommen in Höhe von ca. 2.290,00 €
- Ein Sohn 13 Jahre alt
- Fernseher Baujahr 2008, Wert ca. 400,00 €
- Auto Rover 600, BJ 1994, KM 120.000
- Kindergeld 185,00 €
- kein Konto !!!
- derzeit keine Aufträge und somit auch keine Einkünfte
- Außenstände bei einer Firma im Ausland

So und nun möchte mein Chef, dass ich auf jeden Fall etwas pfände. Er wollte das Auto pfänden lassen, aber das lohnt doch nicht oder?! Hierdurch haben wir doch auch nur noch mehr Kosten. Es ist auf jeden Fall so, dass er sagt sie hätte Geld (aber beweisen kann man das ja nicht). In der Akte habe ich alte Rechnungen an Auftraggeber, aber nirgendwo steht eine Bankverbindung! Auch das Internet spuckt nichts aus.

Hat vielleicht noch jemand eine Idee? Verdachtspfändung bei Banken vielleicht?! Aber wir sind in einer "Großstadt", da gibt es mehr als drei Banken und ich darf ja nur drei angeben! Aber es ist doch schon komisch, dass sie selbstständig ist und kein eigenes Konto hat oder?!

Vielen lieben Dank schon mal vorab! :thx
RA-mw
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#2

27.06.2012, 16:37

Hat sie dann angegeben von was sie lebt, wenn das Geschäft nicht läuft?
dina27
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#3

27.06.2012, 16:59

Sie hat nur auf der ersten Seite das Einkommen des Ehemannes angegeben und bei der Spalte monatliche Einkünfte ist nichts eingetragen :(
silvester
Kennt alle Akten auswendig
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#4

27.06.2012, 17:44

Das Kindergeld wird ja regelmäßig unbar ausgezahlt. Minhin dürfte sie das Konto eines Dritten nutzen. Hat sie dazu keine Angaben gemacht, so wäre das zunächst ein Nachbesserungsgrund. Der Herausgabeanspruch kann gepfändet werden.
Die Pfändung des Autos ist im Grundsatz möglich, auch bei dem Alter. Benötigt sie es allerdings für ihr Gewerbe eher nicht.
Eventuell könnte ein Steuerrückzahlungsanspruch gepfändet werden
jenniver
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#5

27.06.2012, 17:48

Ich habe schon einmal bei einem selbständigen Schuldner angerufen und so das Kreditinstitut herausbekommen und sofort VZV und Pfüb beantragt. Innerhalb von zwei Wochen wurde alles gezahlt.
dina27
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#6

28.06.2012, 15:17

Was hast du denn dem Schuldner am Telefon gefragt, wenn ich so blöd fragen darf :oops:
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Bino
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#7

28.06.2012, 19:58

Wie alt ist denn die EV?
Sie müsste ggf. die Angaben zu Ihren Einkünften/Aufträgen aktualiseren. Wenn sie von ihrer eigenen Firma nicht leben kann, muss sie auch angeben, wovon sie lebt. Wahrscheinlich behauptet sie, von den Einkünften ihres Mannes, aber da würde ich nochmal nachhaken.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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jenniver
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#8

28.06.2012, 20:28

dina27 hat geschrieben:Was hast du denn dem Schuldner am Telefon gefragt, wenn ich so blöd fragen darf :oops:
Ich hatte wahrscheinlich die Sekretärin am Apparat. Habe ihr gesagt, dass ich meine Überweisung an die Bank nicht ausgeführt wurde und ich die Bankdaten abgleichen will, damit ich die Rechnung bezahlen kann. Sie wollte zwar wissen, um was es genau geht, aber ich sagte ihr, dass ich das nicht genau weiß, da mein Mann alles gemacht hat und die Unterlagen hat, aber der ist jetzt für längere Zeit im Ausland und ich wollte halt keinen Ärger, wegen Mahnung etc. Sie sagte, die Bankverbindung könnte sie mir nicht am Telefon durchgeben, aber das Kreditinstitut. Aber das hatte mir ja schon gereicht. Kontonummer brauche ich ja für eine Pfändung zum Glück nicht.
mrsgoalkeeper
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#9

28.06.2012, 22:51

Der gute alte Ehefrauentrick - geht fast immer :pfeif

Wenn sie selbstständig ist, kannst du sie alle 6 Monate zur ev Laden lassen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Majo
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#10

29.06.2012, 08:42

mrsgoalkeeper hat geschrieben: Wenn sie selbstständig ist, kannst du sie alle 6 Monate zur ev Laden lassen.
Ui, das ist mir neu! Hat jemand einen § für mich?
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