Einspruch gegen VB / wie Teilzahlung verrechnen?

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samsara
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#1

15.06.2012, 08:17

Schuldner hat gegen den VB Einspruch eingelegt. Streitiges Verfahren wurde eingeleitet. Aus dem VB habe ich die ZV eingeleitet (VZV und Pfüb) und vom Drittschuldner eine Teilzahlung erhalten.

Ich muss ja jetzt das streitige Verfahren teilweise für erledigt erklären. Nur, wie verrechne ich die Teilzahlung? Auch auf die in der ZV angefallenen Kosten, oder nur auf den VB?
jenniver
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#2

15.06.2012, 08:41

Da der DS aufgrund des Pfüb gezahlt hat, würde ich die Zahlung erst auf die ZV Kosten anrechnen und den Rest gemäß § 367 BGB
samsara
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#3

15.06.2012, 08:44

Ich würde es auch so machen, bin mir eben aber nicht ganz sicher.
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