Zwangsgeldbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

09.05.2012, 13:41

GV-Auftrag mit Antrag auf Abgabe der eV. Zu beachten ist dabei, dass der Gerichtsvollzieher in dem Auftrag angewiesen wird, nicht an euch, sondern ans Gericht zu zahlen.
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Pochi
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#12

09.05.2012, 19:42

:thx

Und dabei "stört" meine vorhergegangene Pfändung auch nicht? Weil die ja quasi noch läuft, nur eben nix bei rum kommt.
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
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#13

14.05.2012, 06:56

Ich schubs mal nochmal, weil ich mir wegen der laufenden Pfändung so unsicher bin :oops:
Viele Grüße, Steffi

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Loki
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#14

14.05.2012, 11:54

Nein, stört nicht.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#15

14.05.2012, 16:36

Genau, überleg mal: Wenn du nicht weiter vollstrecken dürftest, weil aus einer laufenden Pfändung zur Zeit nix, aber vielleicht ganz irgendwann eventuell mal....., das wäre doch Blödsinn. Wenn eine Pfändungsmaßnahme nicht jetzt erfolgreich ist, dann musst du die nächste einleiten.
Grüße - sansibar
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#16

14.05.2012, 20:17

Meine Helden! :thx

Die Frage stelle ich mir schon seit Wochen und war mir einfach absolut unsicher. Mir erschien es auch unlogisch, dass mir die Hände gebunden sind, wenn ich z.B. als erste Maßnahme eine Kontenpfändung ausgebracht habe. Die wurde zwar anerkannt, aber ich hab Vorpfändungen von 10.000,- (momentan bestimmt bei 1/3 der Akten). Da kann ich dann lange auf ne Auszahlung warten ... aber ich war mir nie sicher, ob ich den GVZ dann beauftragen darf oder nicht.

Vielen Dank! :huepf
Viele Grüße, Steffi

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