ZV-Auftrag mit Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sungirl
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#1

09.05.2012, 12:11

HAllo :wink1

Folgender Fall:

Wir haben ein Urteil zu unseren Gunsten erwirkt (ca. 16.000,00 €). Dieser ist jedoch nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Wir haben zunächst nur 300,00 € hinterlegt.

Jetzt muss ich den ZV-Aantrag anpassen.

Wie sieht genau der Antrag denn aus?

Hat jemand ein Muster?

:thx
Sungirl
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#2

09.05.2012, 15:00

was haltet Ihr davon?

....überreichen wir die Zwangsvollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag,

wegen des bei dem Amtsgericht XY hinterlegten Teilbetrages in Höhe von 300,00 €

......
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Liesel
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#3

09.05.2012, 15:18

Kann man denn einfach eine Sicherheit unter dem vom Gericht angegebenen Betrag leisten und dann nur in Höhe der geleisteten Sicherheit vollstrecken?
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#4

09.05.2012, 15:23

:kopfkratz Was steht denn genau im Urteil wegen der Sicherheitsleistung? Ich glaube nicht, dass das so geht und man die angegeben Sicherheitsleistung auf diesem Wege "umgehen" kann.
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#5

09.05.2012, 19:49

So habe ich das auch noch nie gehört :nachdenk

Was ich am Freitag hatte, weil Gläubiger keine Sicherheit leisten wollte, aber vollstreckt werden sollte: Auftrag an GVZ mit Vermerk, dass es eine Sicherheitsvollstreckung ist - d.h. wir werden evtl. eingenommenes Geld erst erhalten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Aber der Schuldner kann sein "Vermögen" nicht mehr beiseite schaffen.
Viele Grüße, Steffi

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#6

09.05.2012, 20:07

Das ist die Sicherungsvollstreckung - 720a ZPO. :wink:
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#7

09.05.2012, 20:18

Liesel hat geschrieben:Das ist die Sicherungsvollstreckung - 720a ZPO. :wink:
:oops:
Die meinte ich auch ..... Feierabend, sorry :oops:
Viele Grüße, Steffi

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