Vollstreckung gegen KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

28.02.2012, 13:26

Hallo,

habe einen Titel gegen eine KG vorliegen. Bekl./Sch. ist zum einen die KG selbst und zum anderen der phG. Wie vollstrecke ich jetzt? Ist der phG bei der KG angestellt, sodass ich eine Lohnpfändung durchführen könnte? Da dieser aber die EV schon abgegeben hat, wollte ich bei der KG versuchen zu vollstrecken. Wie kann ich in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken? Kann ich da einen normalen ZV-AUftrag machen, sodass der GVZ zur Firma geht und dort versucht zu vollstreckt?
Spkie
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#2

28.02.2012, 13:38

jap genau so....
ob der phG dort angestellt ist ist immer schweirig..
dazu muss auch ein Vertrag notwendig sein...(zumindets sagte mir das mal mein Chef so)
von daher bringt das vllt. nichts außer Kosten
aber auch Kontopfändung hilft öfter weiter...
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#3

28.02.2012, 16:43

danke, ich werd mal versuchen, dass geschäftskonto ausfindig zu machen..........ansonsten schicke ich den GVZ hin..wusste nur nicht genau wegen den Kommanditisten......weil die ja auch Einlagen gezeichnet haben......ob das der Vollstreckung im WEge steht
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#4

28.02.2012, 22:36

Bitte bei der Pfändung von Geschäftsführergehältern oder irgendwie gearteten "Arbeitseinkommen" von phG'n, dass der immer noch der Chef in der Firma ist, die zur Drittschuldnererklärung verpflichtet ist. Habe einige solche Fälle erlebt, an denen gemeinsam Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsrichter, Gewerbe- wie Einwohnermeldeamt und das Handelsregister - allesamt neben und mit mir - nahezu verzweifelten...
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#5

29.02.2012, 13:28

ah jooo...daran habe ich ja noch gar nicht gedacht........und wie ist die sache bei euch ausgegangen?
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