Zwangsversteigerungsverfahren beitreten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Chris318
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#1

27.12.2011, 14:54

Hallöchen :)

Ich habe hier folgendes Problem auf dem Schreibtisch liegen..Ich soll den Beitritt zu einem bereits im Grundbuch eingetragenen Zwangsversteigerungsverfahren erklären.

Da das ziemliches Neuland für mich ist, habe ich mich im Internet umgeschaut und zwei Möglichkeiten gefunden:

1. Eigenen Zwangsversteigerungsauftrag stellen
2. Musterschreiben an das Gericht..

..beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers,
den Beitritt zu der mit Beschluss vom ...... zur Gesch.-Nr.: .................
bereits angeordneten Zwangsversteigerung des zu Gunsten
der Schuldnerin im Grundbuch von ..... , Blatt ......, eingetragenen
Erbbaurechts / Wohnrechts zuzulassen.

Kann mir jemand sagen, wie es richtig ist? Oder geht beides?

In welcher Höhe fallen denn hier Gerichtskosten an?

:thx
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Morgenmuffel
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#2

27.12.2011, 15:41

Der Antrag an sich ist wohl richtig, jedenfalls schreiben wir dies auch so. Aber ob bei Erbbaurecht/Wohnbaurecht beides geht, weiß ich auch nicht. Zur Not beim Amtsgericht anrufen und nachfragen. Gerade bei Zwangsversteigerung, was wir hier auch nicht so oft machen, ruf ich schnell an und frag nach. Eigentlich war das nie ein Problem! Kommt möglicherweise auf das AG an 8)
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Geiselmann
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#3

27.12.2011, 17:42

Hallo,
ein Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren ist unter Vorlage der Vollstreckungsunterlagen formlos möglich.

Es fallen Kosten gem. GKG KV 2210 von 50 € zzgl. Zustellungsauslagen an.
Eine Zwangsversteigerung in ein "Wohnrecht" ist nicht möglich.
Meinst Du ein Wohneigentum?

S. Geiselmann
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Chris318
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#4

28.12.2011, 08:19

Ja es handelt sich um Eigentum. Erbbaurecht / Wohnrecht war Blödsinn, hab ich wohl falsch verstanden :oops:

Danke schon mal für die Antworten, ich bin schon ein ganzes Stück weiter jetzt :thx
Jupp03/11

#5

28.12.2011, 08:22

Ich würde zunächst -aus Kostengründen- erst mal prüfen, ob ein Beitritt überhaupt Sinn ergibt.
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rena
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#6

31.01.2012, 12:20

Huhu ihr Lieben,

ich habe hier auch Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen etc. bezüglich einer Eigentumswohnung. Zwischenzeitlich ist die Dame im Pflegeheim.

Wie geht denn nun eine Entziehung des Wohneigentums von Statten zwangsvollstreckungsrechtlich???
Tigra
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#7

31.01.2012, 12:28

ICh versteh die Frage jetzt irgendwie nicht. Du willst wegen Rückständen aus der BK Wohneigentüm entziehen???!
Wer hat den die Rückstände und wem gehört die Wohnung?!
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rena
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#8

31.01.2012, 14:21

Also die Schuldnerin hat Rückstände aus diversen Abrechnungen zu Nebenkosten, Hausgeld, Rücklagen etc. und ist eine Bewohnerin und Wohnungseigentümerin.

Die anderen Eigentümer möchten diese Schulden nicht länger tragen, zumal die Schuldnerin schon nicht mehr in dieser Wohnung wohnt und diese leer steht.

In der Eigentümerversammlung soll nunmehr die Entziehung des Wohneigentums beschlossen werden. Dann werden wir ja zunächst einen rechtskräftigen Titel brauchen und anschließend soll eben das Wohneigentum entzogen werden, um bei einer Zwangsversteigerung Erlöse zu sehen.
Tigra
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#9

31.01.2012, 14:41

ok, da kann ich dir jetzt nicht weiterhelfen, dass muss m. e. der ra wissen, welche klage man da einreicht bzw. welcher Titel notwendig ist. Ganz so einfach hört sichs aber nicht an, weil nur wg. BK-Rückständen die Wohnung zu entziehen scheint ja über das ziel hinauszuschießen. weiß man denn, ob die frau ggf. unter betreuung steht? Wenn nicht könnte man zunächst die betreuung anregen, welche sich dann auch um die vermietung der wohnung kümmert...
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Jupp03/11

#10

31.01.2012, 14:44

Ich würde es mal mit der Suchmöglichkeit versuchen unter Wohngeldrückstände, Rangklasse usw.
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