Hallo,
im Jahre 2011 wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Die Zinsen bis 31.12.2007 waren verjährt bzw. wurde eingewendet.
Nun ist wieder ein Jahr rum und der Pfüb wurde noch nicht bedient. Wie ist das mit den zinsen von 2008. Sind diese jetzt verjährt oder wurde durch Erlass und Zustellung des Pfüb die Verjährung unterbrochen?
Verjährung von Zinsen
Die allgemeine Verjährungsfrist für die Zinsen betrag ganz normal 3 jahre, also sind die zinsen aus 2008 wenn ihr zwischendrin nichts verjährungshemmenes getan habt auch verjährt.
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- Liesel
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Es wurde doch aber in 2011 ein PfÜB gemacht.Tigra hat geschrieben:Die allgemeine Verjährungsfrist für die Zinsen betrag ganz normal 3 jahre, also sind die zinsen aus 2008 wenn ihr zwischendrin nichts verjährungshemmenes getan habt auch verjährt.
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Danke, irgendwie war ich etwas verwirrt. Klar war, dass der Pfüb die Verjähgerung gehemmt hat. Aber da keine Zahlung geflossen war, stand ich irgendwie bei den Zinsen auf dem Schlauch. Danke
LG Moli