Pfüb an Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tigra
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#11

31.01.2012, 12:03

ich würd ein dem 903 einfach bitten, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass sich der Gläubiger strafrechtliche Maßnahmen vorbehält!
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Pepples
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#12

31.01.2012, 12:11

Ich würde auch erstmal den 903 machen, um an den neuen Arbeitgeber zu kommen, die Strafanzeige kann man immer noch nachschieben.
Und ein pauschales Muster gibt's so nicht. Man stellt halt Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und schildert dann den Sachverhalt.
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Eva035
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#13

31.01.2012, 14:18

ja, habe die Strafanzeige fertig, ich werde sie aber direkt verschicken 903 kann ich mir schenken, da wir seit 2005 bereits vollstrecken und der Schuldner so abgefahren ist (Zitat GV: "Nicht schon wieder der, der ist so abgebrüht, da sind selbst mir die Hände gebunden")
Ich meine, jetzt hat er es nicht anders verdient, oder? :motz
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