Zwangsvollstreckungstermin darf der Gläubiger mit dorthin?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Habibi
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#1

19.01.2012, 14:49

Hallo zusammen !!!

Ich brauche Eure Hilfe!!!! :oops:

Ein Gläubiger hat angerufen und gefragt, ob er mit zum "Vollstreckungstermin" kommen kann. Darf er das? Ich weiß es wirklich nicht. Mir ist die Frage sooo peinlich :oops:, deshalb frage ich lieber Euch als meinen Chef. :oops:

Danke schön :)

Liebe Grüße

Habibi
Tigra
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#2

19.01.2012, 14:51

Meinst du zur Abgabe der e. V.? Oder einfach so?
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Jupp03/11

#3

19.01.2012, 14:55

Habibi hat geschrieben:Hallo zusammen !!!

Ich brauche Eure Hilfe!!!! :oops:

Ein Gläubiger hat angerufen und gefragt, ob er mit zum "Vollstreckungstermin" kommen kann. Darf er das? Ich weiß es wirklich nicht. Mir ist die Frage sooo peinlich :oops:, deshalb frage ich lieber Euch als meinen Chef. :oops:

Danke schön :)

Liebe Grüße

Habibi
Es ist immer besser hier zu fragen, weil die Chefs oft derart leichte Sachen nicht wissen. Sofern es eV-Termin ist, kann er hingehen, wenn er nichts besseres zu tun hat.
Habibi
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#4

19.01.2012, 14:56

Ich meine, wenn der GV los geht um die Sachen zu pfänden.

:oops:
Tigra
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#5

19.01.2012, 14:57

warum nicht, muss halt mit dem GV abgsprochen werden, wahrscheinlich ist der aber wenig begeistert, wenn ein "nichtswissender" ihm dann in seine arbeit reinreden will :o)
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Habibi
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#6

19.01.2012, 14:58

Super, vielen Dank für Eure Hilfe :wink2
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#7

19.01.2012, 16:25

Ich würde mich sehr wundern, wenn das ginge. Was hat denn der Gläubiger in den Privaträumen des Schuldners zu schnüffeln? ZV ist eine staatliche hoheitliche Aufgabe und dies wäre ja eine Hintertür für Privatjustiz. Einen Anspruch hat man nur auf Teilnahme an dem EV-Termin, weil das dortige Ergebnis ja sowieso zugänglich gemacht wird. Bei allem anderen würde ich als Schuldner den GV vermöbeln, der mit einem Gläubiger zusammen vor meiner Tür steht.....
Grüße - sansibar
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#8

19.01.2012, 16:27

mhh, bei einer Räumung kann aber der Gläubiger auch teilnehmen oder?! Aber im Grunde hat sansibar recht... mhhhh....
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Geniesserin
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#9

20.01.2012, 08:59

Der Gläubiger darf durchaus bei der ZV dabei sein, "schnüffeln" darf er aber selbst nicht. Hinweise an den GV sind jedoch möglich. Es kann aber sein, dass der Schuldner der Teilnahme widerspricht, dann muss man einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.
Hatte das mal für eine ZV vorbereitet, wurde aber nicht nötig. Das Muster war aus einem Formularbuch.
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#10

20.01.2012, 09:11

Danke, Geniesserin, man lernt doch nie aus, aber es ist doch schon komisch, oder? Aber zumindest scheint dann ja eine gerichtliche Überprüfung der Berechtigung vorgesehen zu sein, das ist ja wohl das mindeste.
Grüße - sansibar
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