Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Habibi
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#1
16.12.2011, 10:25
Hallöchen Zusammen,
ich habe eine kurze Frage an euch. Und zwar:
In 04.07.2008 hat ein Schuldner die e.V. abgegeben. Nun sind ja 3 Jahre vergangen. Kann ich jetzt schon einen neuen Antrag stellen oder muss ich das Jahr noch abwarten bis nächstes Jahr ?
Danke für eure Hilfe
LG Habibi
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Liesel
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#2
16.12.2011, 10:33
Du kannst schon einen neuen stellen.
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(UNHEILIG)
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Pepples
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#3
16.12.2011, 10:33
Du kannst einen neuen Antrag stellen, hier zählen tatsächlich 3 Jahre und nicht Kalenderjahre.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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katuscha
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#4
16.12.2011, 10:34
Ich frage dann aber erst bei Gericht nach, ob er schon wieder die EV abgegeben hat.
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Habibi
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#5
16.12.2011, 10:37
Vielen Dank für eure Antworten
Sorry ich bin noch nicht so lange in dem Beruf
LG Habibi