e.V. nach 3 Jahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Habibi
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#1

16.12.2011, 10:25

Hallöchen Zusammen,

ich habe eine kurze Frage an euch. Und zwar:

In 04.07.2008 hat ein Schuldner die e.V. abgegeben. Nun sind ja 3 Jahre vergangen. Kann ich jetzt schon einen neuen Antrag stellen oder muss ich das Jahr noch abwarten bis nächstes Jahr ?

Danke für eure Hilfe :)

LG Habibi :thx
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Liesel
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#2

16.12.2011, 10:33

Du kannst schon einen neuen stellen.
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#3

16.12.2011, 10:33

Du kannst einen neuen Antrag stellen, hier zählen tatsächlich 3 Jahre und nicht Kalenderjahre. :wink:
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katuscha
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#4

16.12.2011, 10:34

Ich frage dann aber erst bei Gericht nach, ob er schon wieder die EV abgegeben hat.
Habibi
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#5

16.12.2011, 10:37

Vielen Dank für eure Antworten :)

Sorry ich bin noch nicht so lange in dem Beruf :)

LG Habibi
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