Mein erstes Forderungskonto!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Hähnchen7
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#11

04.12.2011, 20:03

Hallo. Meine Frage war eigentlich, welches Datum ich zur Berechnung der Geb. für das eV-Verfahren zu Grunde lege. Das der Antragsstellung? Wenn ich den Kombiauftrag stelle oder wenn bekannt ist das Termin zur Abnahme bestimmt wurde. Es könnte sich ja ein Gebührensprung ergeben.

Weitere Frage noch. Wenn ich in RA-Micro wegen eines Unterhaltstitels ein Foko einlegen muss, wie mache ich das? Mit nem ZV-Auftrag können auch nur Rückstände vollstreckt werden oder?
Vielen lieben Dank an euch.
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#12

04.12.2011, 20:13

Hallo. Meine Frage war eigentlich, welches Datum ich zur Berechnung der Geb. für das eV-Verfahren zu Grunde lege. Das der Antragsstellung? Wenn ich den Kombiauftrag stelle oder wenn bekannt ist das Termin zur Abnahme bestimmt wurde. Es könnte sich ja ein Gebührensprung ergeben.
Ich nehme immer den Zeitpunkt der Antragstellung.
Weitere Frage noch. Wenn ich in RA-Micro wegen eines Unterhaltstitels ein Foko einlegen muss, wie mache ich das? Mit nem ZV-Auftrag können auch nur Rückstände vollstreckt werden oder?
Des gibt die Funktion, die Hauptforderung als monatlich laufende Forderung einzugeben und ja, es können nur Rückstände mit einem ZV-Auftrag volltreckt werden.
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