ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Saja
Forenfachkraft
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#1

11.11.2011, 10:56

Hallo Ihr Lieben,

kurze Sachverhaltsschilderung:

Wir haben einen VB gegen Mdt erwirkt, weil er unsere Liquidation nicht beglichen hat. Unser Mandant hatte eine Firma und war INHABER. Jetzt haben wir den Gerichtsvollzieher losgeschickt und heute kamen die Unterlagen zurück mit dem Vermerk, dass der Schuldner angeblich in.....wohnhaft sein soll. Bei der in Ihrem Auftrag genannten Anschrift befinden sich die Geschäftsräume der Fa. ......GmbH und Co. KG. Als wir den VB erwirkt hatten, war es noch keine GmbH & Co. KG.

Was muss ich jetzt machen? Muss der Titel umgeschrieben werden? Oder Gerichtsvollzieher beauftragen unter Angabe der anderen Anschrift? Ich habe keine Ahnung.
sansibar
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#2

11.11.2011, 12:11

Wenn euer Mandant euch als Inhaber der Firma beauftragt habt, müsst ihr ermitteln, die jetzige GmbH & Co. KG Rechtsnachfolgerin der vorherigen Einzelfirma ist bzw. die Einzelfirma jetzt in der GmbH& Co. KG aufgegangen ist. Dann könnt ihr - mit dem entsprechenden Handelsregisternachweis - den Titel umschreiben lassen, denke ich. Aber vielleicht wäre es ja sinnvoller, dem Fingerzeig des GV zu folgen und gegen den Privatmann zu vollstrecken??? Lautet euer Titel auf Herr .... als Inhaber der Firma .... oder auf Firma ... Inhaber Herr.... ?
Grüße - sansibar
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