Zustellungsnachweis abhanden gekommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sam29

#1

22.08.2011, 16:41

Ich habe einen Vergleich aus 2007. Seinerzeit wurde der Vergleich zugestellt. Die Zustellungskarte lag mir vor. Da der MDt. volljährig geworden ist, habe ich den Titel umschreiben lassen. Alles Prima. Leider hat das Gericht nicht die an dem Vergleich angeheftete Zustellungskarte zurückgesandt. Ich habe das Gericht jetzt aufgefordert, sich die Akte nun aus dem Archiv zu holen, um nach der ZK zu schauen. Was aber mache ich, wenn die mir mitteilen, dass die Karte nicht in der Akte ist?
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mücki
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#2

22.08.2011, 17:25

Wenn die Zustellung nicht inzwischen auf dem Titel vermerkt wurde wirst du wohl erneut zustellen müssen. Ich würde das dann aber durch den GV machen lassen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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petzilein
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#3

22.08.2011, 23:00

Ich gebe "mücki" da voll Recht.......
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
quitschi
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#4

24.08.2011, 08:02

Hm, ich kopiere immer ALLES, wenn ich an den GV oder das Gericht gebe zwecks ZV. Damit hatte ich schon die Möglichkeit, als Zweitschrift diese zu beglaubigen, weil die Unterlagen verloren gegangen waren. Der GV hat das damals auch anerkannt. Aber im Notariat ist eben vieles einfacher... was die ZV etc betrifft.

Ich denke auch, dass Du wohl noch mal zustellen lassen musst, sollte es nicht auffindbar sein.
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misspinky1984
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#5

24.08.2011, 08:04

Erneut zustellen!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Curry
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#6

24.08.2011, 08:13

Also meiner Meinung nach musst du doch sowieso an den neuen Gläubiger zustellen, da kann man doch nicht die alte Zustellungsurkunde verwenden.
Curry

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#7

24.08.2011, 08:16

Curry, das war auch mein erster Gedanke. Aufgrund der Titelumschreibung müsste hier eh erneut zugestellt werden.
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Jupp03/11

#8

24.08.2011, 08:21

Die Hitze ist es wohl. An den Gläubiger was zustellen?
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#9

24.08.2011, 08:25

Jupp, Curry meinte sicherlich den Schuldner! :wink:
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#10

24.08.2011, 08:32

Oh natürlich meinte ich den Schuldner. Aber ich seh grad, dass wohl der Gläubiger Mdt. ist und dieser Gläubiger geändert wurde und nicht nicht Schuldner. Die Hitze... :lol: Aber selbst wenn die Zustellungsurkunde weg ist, dann wird eben erneut zugestellt.
Curry

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