Lohnforderung im Insolvenzverfahren brutto oder netto?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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fine
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#1

18.08.2011, 10:01

Hallo Ihr Lieben,
brauche mal einen kleinen Schlag auf den Hinterkopf, damit es beim Denken wieder vorwärts geht. :ohmann :ohmann :

Habe für einen Mandanten Lohnforderungen beim Arbeitsgericht im Mahnverfahren geltend gemacht, natürlich brutto abzüglich bereits gezahlter Nettosumme.

Jetzt muss ich den Lohn (der nicht zum Insolvenzausfallgeld zählt, das hat der Mandant schon bekommen, dieser Lohn ist noch älter) im Insolvenzverfahren anmelden.

Mir sind die Nettolöhne bekannt.

Muss ich jetzt brutto wie im Mahnverfahren (4400,00 brutto abzügl. 589,08 netto) oder komplett den Nettolohn (2.945,42 netto abzügl. 589,08 netto) anmelden?

Wäre für einen kurzen Hinweis dankbar.
:thx
LG FINE
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Lunashine
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#2

18.08.2011, 11:21

Netto. Denn den Rest melden ja die Krankenkasse usw. selbst an.
fine
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#3

18.08.2011, 11:49

Tausend Dank. Hätte ich eigentlich auch drauf kommen müssen. :roll:

Wie gesagt, manchmal braucht man einen kleinen Tritt oder Schlag.

Bis zu nächsten Mal.

:thx
LG
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Lunashine
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#4

18.08.2011, 11:57

Wenn du das nächste mal einen Tritt oder Schlag brauchst, sag bescheid. Ich helfe gern :twisted:
fine
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#5

18.08.2011, 12:06

Werd es mir merken. :!: Danke an Wirbelwind. Es schlägt sich selbst so schlecht. :lol:
Tim89
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#6

19.08.2011, 09:10

Hi,

also ich meine, man muß es in Brutto angeben.

VG
Tim
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#7

19.08.2011, 12:01

Das würde ich dann bestreiten. Denn die Krankenkasse hat ja selbst die Möglichkeit, die nicht abgeführten Sozialabgaben anzumelden. Dann hätte ich ja eine doppelte Anmeldung. Sie meldet nur das an, was der Arbeitnehmer tatsächlich auch erhalten hätte.
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misspinky1984
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#8

19.08.2011, 12:02

Ich habe bis dato auch immer nur netto angemeldet
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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