Hallo Ihr Lieben,
brauche mal einen kleinen Schlag auf den Hinterkopf, damit es beim Denken wieder vorwärts geht. :
Habe für einen Mandanten Lohnforderungen beim Arbeitsgericht im Mahnverfahren geltend gemacht, natürlich brutto abzüglich bereits gezahlter Nettosumme.
Jetzt muss ich den Lohn (der nicht zum Insolvenzausfallgeld zählt, das hat der Mandant schon bekommen, dieser Lohn ist noch älter) im Insolvenzverfahren anmelden.
Mir sind die Nettolöhne bekannt.
Muss ich jetzt brutto wie im Mahnverfahren (4400,00 brutto abzügl. 589,08 netto) oder komplett den Nettolohn (2.945,42 netto abzügl. 589,08 netto) anmelden?
Wäre für einen kurzen Hinweis dankbar.
LG FINE
Lohnforderung im Insolvenzverfahren brutto oder netto?
- Lunashine
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Das würde ich dann bestreiten. Denn die Krankenkasse hat ja selbst die Möglichkeit, die nicht abgeführten Sozialabgaben anzumelden. Dann hätte ich ja eine doppelte Anmeldung. Sie meldet nur das an, was der Arbeitnehmer tatsächlich auch erhalten hätte.
- misspinky1984
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Ich habe bis dato auch immer nur netto angemeldet
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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