habe ein paar Fragen zur ZV bzw. direkt Pfändung und EV:
1. Wenn die Frau 600,00 € Elterngeld bekommt und Kindergeld 180,00 €, kann ihr was gepfändet werden? Sie bekommt nur noch 1 Monat Elterngeld und denn nix mehr.
2. In der Wohnung sind nur Sachen bezahlt worden vom Lebensgefährten, kann der GV trotzdem pfänden?
3. Kann der GV das Sparbuch ihrer Tochter (1 Jahr alt) pfänden?
Hmmm. ich glaub das wars erstmal.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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