Vollstreckungsandrohung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
gkutes

#11

03.08.2011, 12:30

JSanny hat geschrieben:Ok, sollte eine kleine Anregung sein, nachzudenken, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind ;)
ist misslungen :wink:
Benutzeravatar
petzilein
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 295
Registriert: 02.08.2011, 13:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: jumas xp

#12

03.08.2011, 12:34

Hallo,

beim KFB muss die 2-wöchige Wartefrist des § 798 ZPO abgelaufen sein, erst dann kannst Du die Gebühr verlangen!!! :roll:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Kikki-Fee
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 409
Registriert: 26.04.2010, 14:44
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar

#13

03.08.2011, 12:44

petzilein hat geschrieben:Hallo,

beim KFB muss die 2-wöchige Wartefrist des § 798 ZPO abgelaufen sein, erst dann kannst Du die Gebühr verlangen!!! :roll:

Ich weiß, ich bin besserwisserisch, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass das hier schon geschrieben worden ist:
Aelizia hat geschrieben:Mit der Zahlungsaufforderung / Vollstreckungsandrohung musst Du nicht warten.
Die 0,3 Gebühr kann aber erst verlangt werden, wenn Du statt der Zahlungsaufforderung gleich aus dem Titel vollstrecken könntest. Das ist bei dem geschilderten Sachverhalt wohl nicht der Fall.
gkutes hat geschrieben:die 0,3-Gebühr fällt erst nach den zwei Wochen Wartefrist an
JSanny hat geschrieben:Die Grundvoraussetzungen der ZV müssen vorliegen und da die 14-Tage-Frist scheinbar nicht abgelaufen ist, gibt es die Gebühr auch nicht.

Aber andererseits, viermal ist vielleicht doch besser als dreimal. :mrgreen:
gkutes

#14

03.08.2011, 12:47

hihi - du bist cool!! :D
Benutzeravatar
petzilein
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 295
Registriert: 02.08.2011, 13:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: jumas xp

#15

03.08.2011, 12:50

Ich bin erstaunt, dass hier einige Leute lesen können und ich anscheinend nicht.... :lol:
Werde künftig nicht drei Sachen auf einmal machen...... dann klappt es vielleicht :idea:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Benutzeravatar
Morgenmuffel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 535
Registriert: 07.06.2011, 14:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#16

03.08.2011, 14:28

@petzilein: Ich habe die letzten drei Tage hier auch ständig einiges überlesen. Ich sollte auch nur eins nach dem anderen machen. Bin urlaubsreif.

Zum Themenstarter: Ja klar, die Voraussetzungen liegen ja nicht vor. SORRY. Hab mal wieder voreilig geantwortet :oops: Entschuldige!!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#17

03.08.2011, 15:55

Naja...mir hats zumindest geholfen, meine grauen Zellen wieder aufzufrischen :mrgreen: :thx
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Antworten