bitte Hilfe zwecks Mietkaution pfänden; Sache problematisch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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missy0709
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#1

10.06.2011, 13:18

Hallo an alle,

folgender Sachverhalt: Titel gegen Schuldner liegt vor. Wollten jetzt Mietkaution pfänden, da der Mandant rausgefunden hat, dass die Wohnung wohl zum Ende Juli od. August gekündigt wurde. Klingt ja erstmal ganz gut.

Aber jetzt das Problem: der Schuldner steht wohl gar nicht mit im Mietvertrag... Er ist jedoch verheiratet und die Wohnung läuft auf seine Frau. Er wohnt auch mit dort und scheint auch dort gemeldet zu sein. Dazu kommt noch, dass der Schuldner kein eigenes Konto besitzt und somit alles von dem Konto der Frau gezahlt aber auch dort alles eingezahlt wird (Schuldner ist selbständig als Handwerker).

Gibt es eine Möglichkeit an die Kaution ranzukommen? Wäre natürlich gerade jetzt optimal, da die ja aus der Wohnung ausziehen. Oder kann er sich da irgendwie rausmogeln? Von dem Konto der Frau wird Miete gezahlt. Da gehen ja aber auch seine (wohl sehr geringen) Einkünfte aus der selbständigen Arbeit ein.

Gibt es denn bei Ehepaaren die Möglichkeit zu sagen, dass die Wohnung nur der Frau "gehört"?

Achso: Die Kaution wurde selbstverständlich von dem Konto der Frau gezahlt. Es gibt nur das eine Konto (aber kein Gemeinschaftskonto).

Hoffe es ist nicht zu verwirrend....

Lg missy0709
"Wer Tiere quält, ist unbeseelt und Gottes guter Geist ihm fehlt, mag noch so vornehm drein er schaun, man sollte niemals ihm vertraun." Johann Wolfgang von Goethe
sati
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#2

10.06.2011, 15:15

Hallo,

hast du schon mal daran gedacht den bestehenden Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau zu pfänden? Also Drittschuldnerin: Ehefrau.

Wenn im Mietvertrag nur die Frau steht und die Kaution bar geleistet wurde (nicht möglicherweise als Sparbuch das beiden gehört) hast Du keine Möglichkeit. Der Erstattungsanspruch der geleisteten Mietkaution steht nur der Frau, nicht dem Schuldner zu.

Was ist mit den Kundenforderungen aus Handwerkertätigkeit? Da mögliche Pfändungsansätze?
Gruß sati
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Lovis
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#3

11.06.2011, 08:53

Kennst du den Güterstand des Schuldners?

Ich würde einfach die Pfändung versuchen. Nur so erfährst du sicher, ob euer Schuldner einen Anspruch auf Auskehrung der Mietkaution hat oder nicht.
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Jupp03/11

#4

11.06.2011, 10:59

Wie dumm muss die Ehefrau sein, um die Miete für Juli und/oder August zu zahlen, wenn die Kaution gepfändet ist?!
Ehemann Gewerbeuntersagungsverfahren androhen und das dann auch durchziehen.
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Lovis
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#5

11.06.2011, 20:47

Es gibt Leute die wissen, dass der Vermieter Mietschulden nicht mit der Kaution verrechnen muss.
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Jupp03/11

#6

11.06.2011, 20:49

Dann wäre der Vermieter ja noch dümmer. :shock:
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Lovis
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#7

11.06.2011, 21:36

Jupp03 hat geschrieben:Dann wäre der Vermieter ja noch dümmer. :shock:
Mit dieser Herangehensweise würde sich vermutlich keine ZV lohnen 8)
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ninah
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#8

11.06.2011, 21:44

wenn das honorar aus der selbstständigen tätigkeit auf das konto der ehefrau des schulders geht, erfüllt dies doch den tatbestand der geldwäsche
würde den schuldner vor diesem hintergrund nochmals anschreiben und auch strafanzeige androhen, vielleicht kommt ja so wenigstens ratenzahlung dabei raus
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#9

11.06.2011, 21:50

ganz ehrlich, vergiss es, da kommst du niemals an was ran

@jupp: ausnahmsweise sind wir mal einer Meinung, Mietkaution pfänden ist total sinnlos und verschwendetes Geld, es sei denn man hat einen dummen Mieter, so wie hier anscheinend
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missy0709
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#10

14.06.2011, 11:32

:thx für die vielen Antworten...mal schauen, was ich in diesem Fall dann zuerst mache...
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