Hallo an alle,
folgender Sachverhalt: Titel gegen Schuldner liegt vor. Wollten jetzt Mietkaution pfänden, da der Mandant rausgefunden hat, dass die Wohnung wohl zum Ende Juli od. August gekündigt wurde. Klingt ja erstmal ganz gut.
Aber jetzt das Problem: der Schuldner steht wohl gar nicht mit im Mietvertrag... Er ist jedoch verheiratet und die Wohnung läuft auf seine Frau. Er wohnt auch mit dort und scheint auch dort gemeldet zu sein. Dazu kommt noch, dass der Schuldner kein eigenes Konto besitzt und somit alles von dem Konto der Frau gezahlt aber auch dort alles eingezahlt wird (Schuldner ist selbständig als Handwerker).
Gibt es eine Möglichkeit an die Kaution ranzukommen? Wäre natürlich gerade jetzt optimal, da die ja aus der Wohnung ausziehen. Oder kann er sich da irgendwie rausmogeln? Von dem Konto der Frau wird Miete gezahlt. Da gehen ja aber auch seine (wohl sehr geringen) Einkünfte aus der selbständigen Arbeit ein.
Gibt es denn bei Ehepaaren die Möglichkeit zu sagen, dass die Wohnung nur der Frau "gehört"?
Achso: Die Kaution wurde selbstverständlich von dem Konto der Frau gezahlt. Es gibt nur das eine Konto (aber kein Gemeinschaftskonto).
Hoffe es ist nicht zu verwirrend....
Lg missy0709
bitte Hilfe zwecks Mietkaution pfänden; Sache problematisch
- missy0709
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Hallo,
hast du schon mal daran gedacht den bestehenden Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau zu pfänden? Also Drittschuldnerin: Ehefrau.
Wenn im Mietvertrag nur die Frau steht und die Kaution bar geleistet wurde (nicht möglicherweise als Sparbuch das beiden gehört) hast Du keine Möglichkeit. Der Erstattungsanspruch der geleisteten Mietkaution steht nur der Frau, nicht dem Schuldner zu.
Was ist mit den Kundenforderungen aus Handwerkertätigkeit? Da mögliche Pfändungsansätze?
Gruß sati
hast du schon mal daran gedacht den bestehenden Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau zu pfänden? Also Drittschuldnerin: Ehefrau.
Wenn im Mietvertrag nur die Frau steht und die Kaution bar geleistet wurde (nicht möglicherweise als Sparbuch das beiden gehört) hast Du keine Möglichkeit. Der Erstattungsanspruch der geleisteten Mietkaution steht nur der Frau, nicht dem Schuldner zu.
Was ist mit den Kundenforderungen aus Handwerkertätigkeit? Da mögliche Pfändungsansätze?
Gruß sati
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Kennst du den Güterstand des Schuldners?
Ich würde einfach die Pfändung versuchen. Nur so erfährst du sicher, ob euer Schuldner einen Anspruch auf Auskehrung der Mietkaution hat oder nicht.
Ich würde einfach die Pfändung versuchen. Nur so erfährst du sicher, ob euer Schuldner einen Anspruch auf Auskehrung der Mietkaution hat oder nicht.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Wie dumm muss die Ehefrau sein, um die Miete für Juli und/oder August zu zahlen, wenn die Kaution gepfändet ist?!
Ehemann Gewerbeuntersagungsverfahren androhen und das dann auch durchziehen.
Ehemann Gewerbeuntersagungsverfahren androhen und das dann auch durchziehen.
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wenn das honorar aus der selbstständigen tätigkeit auf das konto der ehefrau des schulders geht, erfüllt dies doch den tatbestand der geldwäsche
würde den schuldner vor diesem hintergrund nochmals anschreiben und auch strafanzeige androhen, vielleicht kommt ja so wenigstens ratenzahlung dabei raus
würde den schuldner vor diesem hintergrund nochmals anschreiben und auch strafanzeige androhen, vielleicht kommt ja so wenigstens ratenzahlung dabei raus
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ganz ehrlich, vergiss es, da kommst du niemals an was ran
@jupp: ausnahmsweise sind wir mal einer Meinung, Mietkaution pfänden ist total sinnlos und verschwendetes Geld, es sei denn man hat einen dummen Mieter, so wie hier anscheinend
@jupp: ausnahmsweise sind wir mal einer Meinung, Mietkaution pfänden ist total sinnlos und verschwendetes Geld, es sei denn man hat einen dummen Mieter, so wie hier anscheinend
- missy0709
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für die vielen Antworten...mal schauen, was ich in diesem Fall dann zuerst mache...
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