Hallo,
habe das Problem, dass einen PfüB mit mehreren DS gemacht habe. Bei einem Drittschuldner kann gepfändet werden, dieser will nur die Kosten bezahlen, die bei ihm angefallen sind. Brauche die §§ in denen steht, dass der Drittschuldner alle Kosten die in der ZV angefallen sind zu bezahlen hat.
Danke
DS will nur die KOsten der ZV zahlen, die bei angefallen sin
- Loki
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- kaffeefreund
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Mooooment... in dem zitierten Thread gehen die Meinungen ja weit auseinander.
Aber eigentlich ist es doch ganz einfach: Gepfändet wird ein Anspruch des Schuldners gegen den DS, und zwar in Höhe der Forderung, die der Gläubiger gegen den Schuldner hat. Und die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner besteht in voller Höhe hinsichtlich aller notwendigen Vollstreckungskosten, also alle Zustellungen, GV-Kosten etcpp. inlusive ALLER Zustellungskosten für diesen (einen) PfüB. (Wenn das nicht richtig wäre, müsste man ja konsequenterweise auch die 15 EUR GK auf die unterschiedlichen DS aufteilen... )
Der DS hat meiner Meinung nach inhaltlich über die Forderung nicht zu diskutieren. Im Zweifelsfall ist es Sache des Schuldners, sich eine "ungerechtfertigte Bereicherung" beim Gläubiger zurückzuholen.
Aber eigentlich ist es doch ganz einfach: Gepfändet wird ein Anspruch des Schuldners gegen den DS, und zwar in Höhe der Forderung, die der Gläubiger gegen den Schuldner hat. Und die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner besteht in voller Höhe hinsichtlich aller notwendigen Vollstreckungskosten, also alle Zustellungen, GV-Kosten etcpp. inlusive ALLER Zustellungskosten für diesen (einen) PfüB. (Wenn das nicht richtig wäre, müsste man ja konsequenterweise auch die 15 EUR GK auf die unterschiedlichen DS aufteilen... )
Der DS hat meiner Meinung nach inhaltlich über die Forderung nicht zu diskutieren. Im Zweifelsfall ist es Sache des Schuldners, sich eine "ungerechtfertigte Bereicherung" beim Gläubiger zurückzuholen.
- skugga
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kaffeefreund hat geschrieben:Mooooment... in dem zitierten Thread gehen die Meinungen ja weit auseinander.
Aber eigentlich ist es doch ganz einfach: Gepfändet wird ein Anspruch des Schuldners gegen den DS, und zwar in Höhe der Forderung, die der Gläubiger gegen den Schuldner hat. Und die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner besteht in voller Höhe hinsichtlich aller notwendigen Vollstreckungskosten, also alle Zustellungen, GV-Kosten etcpp. inlusive ALLER Zustellungskosten für diesen (einen) PfüB. (Wenn das nicht richtig wäre, müsste man ja konsequenterweise auch die 15 EUR GK auf die unterschiedlichen DS aufteilen... )
Der DS hat meiner Meinung nach inhaltlich über die Forderung nicht zu diskutieren. Im Zweifelsfall ist es Sache des Schuldners, sich eine "ungerechtfertigte Bereicherung" beim Gläubiger zurückzuholen.
Dem DS kann es schlicht wumpe sein, ob die Kosten sich auf ihn beziehen - es ist ja quasi nicht sein Geld, das er an den Gläubiger auskehrt, sondern das des Schuldners.
Zuletzt geändert von skugga am 31.03.2011, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Der Drittschuldner muss nur die Kosten zahlen, die sich aus dem ihm zugestellten Pfändungsbeschluss ergeben, und darin sind die Gerichtskosten z. B. enthalten, er muss aber nicht die weiteren Zustellungskosten für danach erfolgte Zustellungen zahlen.
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@Jupp: So richtig zustimmen kann ich dir hier nicht. In meinen PfÜB´s steht mit drin: Gepfändet wird ...... zuzüglich Gerichts- und Zustellkosten für diesen Beschluß.
Hatte bisher auch noch nie Probleme, die Zustellkosten mit zu bekommen.
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(UNHEILIG)
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mußt du auch nicht, allein die Logik spricht jedoch dafür.
Wie kann sich ein Drittschuldner sonst sicher sein, dass der ihm zugestellte PFÜB durch seine Drittschuldnerzahlung eine Erledigung gefunden hat?
Wie kann sich ein Drittschuldner sonst sicher sein, dass der ihm zugestellte PFÜB durch seine Drittschuldnerzahlung eine Erledigung gefunden hat?
- skugga
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Jupp, das haut aber auch nicht hin. Wenn der PfÜB an den Drittschuldner zugestellt wird, dann kriegen wir ja noch vom GVZ die entsprechende Mitteilung nebst Rechnung für genau diese Zustellung; dem Drittschuldner sind in diesem Moment aber die GVZ-Kosten noch nicht bekannt. Zahlt er jetzt blitzartig - worüber ich ja erstmal nicht böse bin -, dann sind diese GVZ-Kosten noch offen, obwohl sie diesen Drittschuldner betreffen. Und die hat er zu tragen.Jupp03 hat geschrieben:mußt du auch nicht, allein die Logik spricht jedoch dafür.
Wie kann sich ein Drittschuldner sonst sicher sein, dass der ihm zugestellte PFÜB durch seine Drittschuldnerzahlung eine Erledigung gefunden hat?
Dass das mit (un)schöner Regelmäßigkeit ein elendes Gezacker ist, weiß ich, dennoch hat dieser Drittschuldner auch diese Kosten auszugleichen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.