Also folgendes Problem
Ich habe die Forderungen eines Gläubigers beim Insolvenzverwalter angemeldet.
In dem Antrag stehen ja keine RVG Gebühren, also habe ich auch keine aufnehmen müssen. Glück gehabt.
Jetzt muss ich aber eine Zwangshypothek auf dem Grundstück des Schuldners eintragen lassen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, fallen für den Antrag beim Insolvenzverwalter RVG Gebühren an und wenn ja welche ?
Aus dem Wert der Forderungen + Zinsen + Kosten , wie in den anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ?
LG A.J.
Insolvenzantrag und RVG Gebühren
- Rhian
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Da stellt sich mir erstmal eine ganz andere Frage: Nach Insolvenzeröffnung? Dafür sollte es zu spät sein.A.J. hat geschrieben: Jetzt muss ich aber eine Zwangshypothek auf dem Grundstück des Schuldners eintragen lassen.
Und was meinst du mit "Antrag beim Insolvenzverwalter"? Die Forderungsanmeldung?
"Den guten Lotsen erkennt man an der ruhigen Hand und nicht an der lautesten Stimme." (H.-D. Genscher)
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0,5fache Gebühr gem. Nr. 3320 VV RVG nach Gegenstandswert Hauptforderung + ZInsen + Nebenkosten bis zur Eröffnung (§ 28 RVG).
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