Arbeitgeber zahlt trotz Pfändung an AN

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refana87
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#1

04.12.2010, 14:22

Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgenden Fall:
Pfüb wegen laufendem Unterhalt wurde an den AG des Schuldners zugestellt mit unpfändbaren Betrag von 800,00 €. Darauf kam ein Anruf des AG dass AN ja seinen Unterhaltspflichten nachkommen würde. Dies stimmt aber nicht. Der Schuldner zahlt immer so wie es ihm grad passt. Manchmal garnicht dann nur die Hälfte dann am Ende des Monats, etc.. Das tut er um die Gläubigerin zu ärgern.

Auf jeden Fall wurde dem AG mitgeteilt, dass die Pfändung Aufrecht bleibt.

Jetzt hat der Schuldner für Dezember den Unterhalt bereits am 28.11.2010 gezahlt an die Gläubigerin direkt und der AG verlangt die Rücknahme der Pfändung da diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei. Der AG hat das Gehalt komplett an den Schuldner ausgezahlt.

So jetzt bin ich unsicher.

Zunächst wollen wir, dass die Pfändung drauf bleibt und der AG den Unterhalt überweist, wegen den schon genannten Spielchen die er immer treibt. Allerdings hat er ja für den Monat Dezember jetzt schon bezahlt, so dass für diesen Monat ja keine Grundlage mehr besteht aber der AG hätte ja zahlen müssen.

Was kann ich hier machen damit der AG an uns zahlt und nicht das volle Gehalt an den Schuldner auszahlt bzw. wenn das so weiter geht, wie lange kann ich die Pfändung bestehen lassen als Sicherheit? Es ist davon auszugehen, dass der Schuldner jetzt nur pünktlich zahlt um die Pfändung los zu werden.

Ist etwas lang aber ich hoffe verständlich.

Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.
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skugga
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#2

04.12.2010, 16:58

Aus dem hohlen Bauch würde mir jetzt nur einfallen, die Pfändung ruhen zu stellen; zahlt der Schuldner, is' gut, zahlt er nicht, greift die Pfändung wieder.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Gina

#3

04.12.2010, 20:26

Zur Ruhendstellung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner bedauerlicherweise auch nicht verpflichtet. Wenn keine Rückstände sind, gibt´s nichts zu pfänden. Im Zweifelsfalle beantragt der Schuldner die Aufhebung. Als Gläubiger würde ich erstmal gar nix veranlassen. Gepfändet ist gepfändet, ein gerichtlicher Beschluss ist zu beachten und gut. Ob das betriebswirtschaftlich geht oder nicht geht, kann dem Gläubiger Wurscht sein.
refana87
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#4

05.12.2010, 10:09

Aber Fakt ist ja, dass sich der AG nicht an den Beschluss hält und voll ausbezahlt.
Gina

#5

05.12.2010, 10:47

Dann hilft nur die Zahlungsklage gegen den Arbeitgeber. Allerdings müsst ihr nun erstmal prüfen, ob überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage besteht, wenn der Schuldner tatsächlich den Unterhalt selbst (und in voller Höhe) leistet.

Wenn er zahlt, ist die Pfändung ohne Grundlage.
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lucy1510
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#6

05.12.2010, 17:55

Es bestehen doch bestimmt Rückstände bezüglich der früher nicht vollständig geleisteten Zahlungen, oder?

Ich würde die Pfändung bezüglich dieser Beträge auf jeden Fall aufrecht erhalten. Wenn Du zurücknimmst, wird der mit Sicherheit in Zukunft weiter ärgern und dann entstehen bei einer Neubeantragung wieder Kosten.

Ich würde den Arbeitgeber anschreiben, aktuelle Forderungsaufstellung mit übersenden und androhen, für den Fall, dass der Arbeitgeber sich bei der nächsten Zahlung nicht an die Pfändung hält, Drittschuldnerklage zu erheben. Meistens hilft das.

Dir kann es wirklich egal sein, ob der Arbeitgeber das hinkriegt oder nicht. Wie gesagt, zurücknehmen würde ich nicht. Lässt er sich auf eine Ruhendstellung nicht ein, selber schuld.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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