wir diskutieren hier gerade über eine ZV-Sache, in der wir eigene Gebühren vollstrecken müssen, der Mandant bzw. Schuldner wohnt aber leider in Österreich.
Meine Kollegin hat in der Sache einen europäischen Titel besorgt und sagt jetzt, sie kommt in der Sache nicht weiter, weil sie für den Exekutionsantrag (dass die das so genannt haben, oh man ...) das Geburtsdatum des Schuldners brauchen, es aber leider nicht haben.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Sachen? Kann man das auch ohne versuchen oder macht das keinen Sinn?
Wenn es keinen Sinn macht, kann man in Österreich nicht eine EMA machen und versuchsweise dazuschreiben, dass die bitte das Geburtsdatum bekanntgeben sollen?
Danke im Voraus!
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LG Anni