Hi,
wir haben Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt und den Termin wahrgenommen. Nun will ich abrechnen und die Kosten festsetzen lassen. Finden kann ich die Geb. 3321 VV RVG (Antrag). Erhalte ich auch eine Terminsgebühr? Evtl. die 3332 VV RVG?
Danke.
RA-Gebühren für Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Welche Zweifel hättest du denn an der von dir angegebenen Verfahrensgebühr? Terminsgebühr sehe ich nicht wirklich. Ist ja keine ZV-Maßnahme.
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Die 3332 bezieht sich ja nicht auf 3321 sondern gilt erst ab 3324.
Prüf mal Anhand der Kommentierung ob ggf. die 3104 greift. Ist zwar nur eine vage Idee aber ganz ohne Terminsgebühr kommt mir seltsam vor.
Könnt ihr denn wenigstens Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale berechnen?
Prüf mal Anhand der Kommentierung ob ggf. die 3104 greift. Ist zwar nur eine vage Idee aber ganz ohne Terminsgebühr kommt mir seltsam vor.
Könnt ihr denn wenigstens Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale berechnen?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Die Gebühr deckt die Vertretung im gesamten Verfahren ab. Termingsgebühren gibt es in dem Abschnitt nicht und fallen auch nicht an. Insolvenz und ZV vermischen geht nun mal nicht.
Mal ne blöde Frage. Bekommt der Schuldnervertreter auch die Gebühr gem. 3321 VV RVG oder nur der antragstellende Gläubiger?
Bei unserem Fall wurde der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen, Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, GW 4.000,00 €.
Ich kann doch als Schuldnervertreter jetzt nen KFB erwirken, oder?
(InsoRecht ist nicht mein Zuhause)
Bei unserem Fall wurde der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen, Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, GW 4.000,00 €.
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Wenn der Schuldnervertreter tätig war, bekommt er diese Gebühr auch. Du kannst sie festsetzen lassen. Wir hatten den Fall neulich auch und mussten leider unserem Mandanten mitteilen, dass der Antrag auf Versagung der RSB zurückgewiesen wurde und er nun auch noch die Kosten des Gegners zahlen darf. Ärgerlich!!!