ZV aussichtlos? - Schuldner verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
coperchio
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#1

13.10.2010, 12:45

Hallo liebe Kolleginnen & Kollegen! :)

Es geht mal wieder um das leidige Thema Zwangsvollstreckung... Folgender Sachverhalt:

Wir haben gegen einen Schuldner mehrere Vollstreckungen in verschiedenen Angelegenheiten laufen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher teilte dieser mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei und er die neu in Auftrag gegebenen Vollstreckungsaufträge nicht zustellen kann. Die EMA-Anfrage ergab, dass der Schuldner dort immer noch gemeldet ist. Laut Gerichtsvollzieher ist bereits eine Nachmieterin in die ehemalige Wohnung des Schuldner eingezogen. Meine Chefin geht fest davon aus, dass sich der Schuldner vorerst nicht ummelden oder eventuell ins Ausland absetzen wird.

Meine Fragen an Euch: 1) Ist es aufgrund der fehlenden Adresse aussichtslos die EV vom Schuldner zu bekommen oder gibt es irgend einen Weg?
2) Gilt eine Vollstreckung als korrekt, wenn ich einfach alles Vollstreckungsaufträge seiner Anwältin gegenüber zustelle?

Ich hoffe, dass Ihr vielleicht den ein oder anderen guten Tip zum weiterkommen habt :)

Liebe Grüße
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Michael1974
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#2

13.10.2010, 13:00

Hallo,

also um die EV zu bekommen, muss die ZV erfolglos verlaufen sein. Wenn der Schuldner nicht aufzufinden ist, kann auch nicht gegen ihn vollstreckt werden... Hier bleibt eigentlich nur abzuwarten in der Hoffnung, dass er sich nach ein paar Monaten ordnungsgemäß ummeldet...

Und warum willst Du die Vollstreckungsaufträge seiner Anwältin zustellen? Die Vollstreckung kann nur gegen den Schuldner selbst durchgeführt werden und der Kanzlei seiner Anwältin wird er kaum Vermögen haben... Was anderes wäre es, wenn der Schuldner noch einen Auszahlungsanspruch gegen dessen Anwältin hat, dann könnte man einen PfÜB machen aber: wer weiss das schon...

Lg, Michael
coperchio
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#3

13.10.2010, 13:10

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Der Schuldner arbeitet in der Kanzlei seiner Anwältin. Dies wird aber offiziell immer wieder bestritten. Ein kleines Bespiel: Die Rufumleitung ist immer direkt auf das Handy des Schuldner geschaltet. Es gibt Zeugen, die den Schuldner täglich in der Kanzlei sehen. Nunmehr haben wir endlich einen Titel zur Auskunftspflicht bekommen aber können diesen nicht zustellen, weil uns die Adresse fehlt. Eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamts meinte, ich solle immer mal wieder eine EMA-Anfrage stellen und abwarten... Natürlich wollen wir nicht warten, sondern voran kommen ;)
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Schlaubi wieder da
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#4

13.10.2010, 13:11

Hast Du keine weiteren Angaben?
Geburtsdatum? Bankverbindung?
keine einzige Erfolglosigkeitsmitteilung des GVZ aus früheren erfolglosen ZVs?
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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Michael1974
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#5

13.10.2010, 13:14

mom chico...
es geht also nicht um die Vollstreckung einer Geldforderung sondern um die Zustellung des Titels zur Auskunftspflicht???? Oder habt ihr schon einen Zwangsgeldbeschluss weil er die Auskunft nicht erteilt?
Moli
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#6

13.10.2010, 13:17

Wenn der Schuldner aber doch in der Kanzlei arbeitet, kannst Du doch einen Pfüb zustellen lassen, entweder Gehaltsansprüche oder als was arbeitet denn dort? Wenn als Handwerker oder so, kannst Du doch evtl. anderweitige Zahlungsansprüche pfänden.
LG Moli
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Schlaubi wieder da
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#7

13.10.2010, 13:37

Dann mach doch ne öffentliche Zustellung!
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coperchio
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#8

13.10.2010, 13:39

Meine Chefin war einst sehr gut mit dem Schuldner befreundet, so dass sämtlich Daten, wie Geburtstdatum, bekannt sind. Eine aktuelle Bankverbindung allerdings nicht. Das uns bekannte Konto ist vom Schuldner aufgelöst worden. Die frühere Vollstreckung wegen einer offenen Geldforderung war erfolgreich und ist getilgt. Damals wurde nur ein Teilbetrag vollstreckt, weil die volle Sicherheitsleistung nicht hinterlegt werden konnte. Nun soll zum einen der Rest von der Geldforderung vollstreckt werden und ein Zwangsgeldbeschluss an den Schuldner zugestellt werden, weil er die Auskunft nicht erteilt hat. Es sind im Endeffekt zwei Sachen die gegen den Schuldner laufen.

Ich hoffe Ihr habt es einigermaßen verstanden, was ich Euch vermitteln will ;) Ich bearbeite relativ selten solche Fällen. Bisher ging es kaum weiter als ein vorläufiges Zahlungsverbot.
coperchio
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#9

13.10.2010, 13:39

Wie läuft eine öffentliche Zustellung ab?
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Michael1974
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#10

13.10.2010, 13:42

Ist denn die Anwältin wo er arbeitet denn auch seine Prozessbevollmächtigte in diesem Verfahren gewesen? Normalerweise müsste dann die Zustellung von Anwalt zu Anwalt funktionieren. Aber wenn sie mitteilt, dass sie den Schuldner nicht mehr vertritt, dürfte diese Lösung auch im Sande verlaufen... Möglich wäre aber auch die Zustellung durch den GV persönlich an den Schuldner in den Räumen der Anwältin... Wichtig ist hierbei, dass der GV mit der persönlichen Zustellung an den Schuldner beauftragt wird und nicht nur zur Zustellung durch Aufgabe zur Post...
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