ZV vorerst zum Ruhen bringen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sweety1686
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#1

08.09.2010, 18:43

hallo,

ich habe gerade von meinem Chef den Auftrag bekommen, den ZV-Auftrag zum ruhen zu bringen, wo muss ich das Ruhen beantragen? Ich glaube beim Gerichtsvollzieher wo die Sache läuft bin mir aber nicht sicher. Außerdem soll das ZV-Verfahren nicht beendet werden, so dass wir den Titel nicht zurückkriegen. Sondern einfach ruht. Kosten wärend des Ruhens die vom GVZ abgerechnet werden, sind kein Problem, laut mein Chef.

Bitte hilft mir weiter. Danke für eure Hilfe im Voraus
Ernie

#2

08.09.2010, 18:53

Wenn es lediglich ein Vollstreckungsauftrag ist, so kannst Du den zuständigen Gerichtsvollzieher bitten, den Auftrag für eine bestimmte Zeit ruhend zu stellen.

Ist aber ein kombinierter ZV/eV-Auftrag erteilt worden, und der Gerichtsvollzieher hat bereits das eV-Verfahren eingeleitet, so muss er die Bitte um Ruhendstellung als Rücknahme werten!
silvester
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#3

09.09.2010, 07:19

Der Gläubiger kann den GV anweisen den Auftrag ruhen zu lassen und weitere Anweisungen abzuwarten. Warum soll dies nur für reine Zwangsvollstreckungsaufträge gelten?

Die Leistung der EV liegt ausschließlich im Interesse des Gläubigers. Damit kann er dem GV auch für die Erledigung des Auftrages Weisungen erteilen. Ein öffentliches Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung besteht nicht. Es ist m.E. nicht gerechtfertigt, die Bitte um Ruhendstellung als Rücknahme zu werten.

Ruht der Auftrag unbefristet, so muß der GV die eingereichten Unterlagen zu seiner entlastung an den Gläubiger zurückgeben und vorschußweise die Kosten erheben. Ruht der Auftrag befristet, so wird der GV die Unterlagen behalten und die Kosten erst nach Erledigung des Auftrages erheben.
Goldlöckchen

#4

09.09.2010, 08:15

Einen GV, der einen ZV-Auftrag ruhen lässt und die Unterlagen behält, habe ich leider noch nie erlebt.
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Adelia
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#5

09.09.2010, 08:16

Ich leider auch nocht nicht. Habe es auch schon öfter probiert, aber GVZ wollen da irgendwie nicht wirklich mitmachen.
Goldlöckchen

#6

09.09.2010, 08:20

Ich hatte diese Woche erst nen GV, der tatsächlich zum Schuldner gesagt hat, Raten könne dieser nur an uns zahlen. Ich habe dem Schuldner dann gesagt, er soll den GV mal auf § 806b ZPO hinweisen -und schwupps gings auf einmal.
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