Ausbildungstrainer im Verein - was pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
pasc1976
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 451
Registriert: 25.01.2007, 14:52
Beruf: ReNo-Gehilfin !
Wohnort: in der tiefen Eifel

#1

30.08.2010, 15:40

Eine Frage an alle ZV-Profis

Habe einen Schuldner, der bereits die eV abgegeben hat. Habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass er nebenbei als Ausbildungstrainer in einer Rettungshundestaffel e.V. arbeitet. Jetzt die Frage. Bekommt er dafür eine Aufwandsentschädigung (wovon ich ausgehe) und wenn ja, was pfände ich genau? Kann mir nicht vorstellen, dass er ausschließlich ehrenamtlich dort arbeitet. Einen gewissen Betrag x wird er schon bestimmt erhalten.
LG pasc1976
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#2

30.08.2010, 15:55

Aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind nicht pfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO(vgl. auch Zöller, Rn. 7 zu § 850a ZPO; Stöber Forderungspfändung, RN. 998).
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
pasc1976
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 451
Registriert: 25.01.2007, 14:52
Beruf: ReNo-Gehilfin !
Wohnort: in der tiefen Eifel

#3

30.08.2010, 15:57

Schade aber :thx
LG pasc1976
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#4

30.08.2010, 16:00

Fand ich auch ... :roll:
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Antworten