Eine Frage an alle ZV-Profis
Habe einen Schuldner, der bereits die eV abgegeben hat. Habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass er nebenbei als Ausbildungstrainer in einer Rettungshundestaffel e.V. arbeitet. Jetzt die Frage. Bekommt er dafür eine Aufwandsentschädigung (wovon ich ausgehe) und wenn ja, was pfände ich genau? Kann mir nicht vorstellen, dass er ausschließlich ehrenamtlich dort arbeitet. Einen gewissen Betrag x wird er schon bestimmt erhalten.
Ausbildungstrainer im Verein - was pfänden?
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Aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind nicht pfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO(vgl. auch Zöller, Rn. 7 zu § 850a ZPO; Stöber Forderungspfändung, RN. 998).
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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