Drittschuldner hat Insolvenz angemeldet + unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silke81
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#1

17.08.2010, 16:11

Hallo Ihr Lieben!!!

Ich brauche mal wieder eure Hilfe/Rat.

Also:

Wir haben eine Forderung gegen einen ehemaligen Mandanten geltend gemacht mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei seinem Arbeitgeber auf Lohnzahlung. Der zuständige Gerichtsvollzieher teilte mir mit, dass

1. der Drittschuldner, sprich der Arbeitgeber, unbekannt verzogen ist und
2. über das Vermögen der Drittschuldnerin ein Insolvenzverfahren läuft

So, ich konnte nun in Erfahrung bringen, dass derzeit ein vorläufiges Insolvenzverfahren läuft. Unser Pfüb konnte aufgrund des unbekannten verzuges jedoch nicht zugestellt werden, obwohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahrensbeschluss auch weiterhin die Anschrift der Drittschuldnerin, wie von uns angegeben, benannt wird.

Meine Frage jetzt:

Kann ich evtl. über den Insolvenzverwalter den Pfüb zustellen lassen? Bzgl. der Gesellschafter der Drittschuldnerin (eine OHG) habe ich die Privatanschrift herausbekommen, kann ich hierüber auch den Pfüb für den Drittschuldner zustellen lassen?

Ich hoffe, jemand kann mir helfen, was ich weiter machen kann.

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße
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Silke81
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#2

17.08.2010, 16:22

:schieb Hat denn niemand eine Idee?
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Trynnchylld
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#3

17.08.2010, 16:39

1. Bringt dir die Pfändung dann überhaupt was? Wenn ArbG net zahlen kann, kriegt der Schuldner ja auch kein Geld.
2. Ggf. würd ich mal prüfen, ob man den PfÜb net auch dem Insolvenzverwalter zustellen lassen kann. Was steht denn bezüglich dem IV im Beschluss drin?
Lieber Gruß, Trynn

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Ernie

#4

17.08.2010, 20:26

Wenn der Arbeitgeber im InsO-Verfahren ist, bekommen dann die Angestellten nicht InsO-Ausfallgeld vom Arbeitsamt?
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Silke81
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#5

18.08.2010, 14:54

Im Moment läuft noch das vorläufige Insolvenzverfahren. Das mit dem Insolvenzgeld weiß ich. Mir geht es nur darum, wie ich den Pfüb wirksam dem Drittschuldner zustellen kann.
Ernie

#6

18.08.2010, 14:59

Ist der InsoVerwalter zur Zustellung bevollmächtigt?
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#7

18.08.2010, 15:01

Das ist ja eben meine Frage. Ich denke doch eher nicht, oder?
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Badeschlappe26
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#8

18.08.2010, 15:42

Zumindest muss doch dem Verwalter die neue Anschrift bekannt sein, oder? Den einfach mal anrufen?
Es grüßt

die Schlappe
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#9

18.08.2010, 15:46

Dem Insolvenzverwalter ist auch nur die Anschrift bekannt, die ich für die Zustellung genommen habe. Hierüber kann aber nichts zugestellt werden, da Drittschuldner unbekannt verzogen. Ich möchte ja einfach nur wissen, ob ich evtl. an die Privatanschrift der Gesellschafter auch wirksam zustellen kann.
BabyBen

#10

18.08.2010, 15:51

Nein wenn bisher nur eine vorläufige Insolvenzverwaltung läuft, ist der vorläufige Insolvenzverwalter mit einer Ausnahme, die so gut wie absolut nie vorkommt, nicht für die Zustellung zuständig. Aber eventuell kann man beim ihm erfragen, ob er eine zustellfähige Adresse des Drittschuldners oder des Geschäftsführers oder eventl. auch des Gesellschafters hat. Zustellung an Gesellschafter kann m.E. nur erfolgen, wenn kein Geschäftsführer mehr greifbar ist.
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