Ich muss seit langem einen PfÜb machen und meine Kollegin und ich sind uns uneinig, wie viele Exemplare mitgeschickt werden müssen und vor allem, wie viele davon unterschrieben werden müssen. Ich hab mal gelernt, dass man beim PfÜb alle Exemplare unterschreibt. Meine Kollegin meint, nur das erste und alle anderen sind Abschriften.
Ich hab 2 Drittschuldner. Ich würde mitschicken: 5 Exemplare und mind. 4 würde ich unterschreiben lassen. Nur das für den Schuldner nicht. Mh, jetzt wo ich das so schreibe, kommt es mir auch unlogisch vor. Wieso braucht der GVZ ein unterschriebenen PfÜb. Und die Drittschuldner?
Klasse, jetzt steh ich ganz auf dem Schlauch.
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