Vorläufiges Zahlungsverbot

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littlesunshine295
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#1

02.04.2014, 11:50

Zum Sachverhalt wie folgt:

Unsere Mandant hat ein vorläufiges Zahlungsverbot erhalten, welches an seinen ehemaligen Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellt wurde. Der Gläubiger beabsichtigt nunmehr einen PfüB bezüglich Lohnpfändung (in dem Fall rückständiges Arbeitsentgelt) zu beantragen.

Der Mandant arbeitet nicht mehr beim Drittschuldner. Wir haben Mandant bereits vor paar Monaten im Kündigungsschutzverfahren gegen den Drittschuldner vertreten. Hier wurde auch der rückständige Lohn eingeklagt.

Daraufhin wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, indem der Drittschuldner verurteilt wurde, den rückständigen Lohn für März und April j2013 eweils in Höhe von 800,00 € und für Mai 2013 in Höhe von 283,31 €.

Jetzt will der Gläubiger genau diesen rückständigen Lohn pfänden. Jetzt ist meine Frage, darf er das?

Denn die 800,00 € monatlich liegen ja unter der Pfändungsfreigrenze.

Und wenn er dies nicht darf, können wir bereits jetzt gegen das Zahlungsverbot angehen, z. B. durch Erinnerung?
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Pepples
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#2

02.04.2014, 11:58

Natürlich darf er das. Er kann ja nicht unbedingt immer wissen, ob pfändbarer Lohn da ist. Die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen obliegt dann dem DS.
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