Hallo,
nachdem ja nun geklärt wäre, dass ich das Bankkonto der GbR nicht pfänden kann, soll ich nun den Auseinandersetzungsanspruch aus der GbR pfänden.
Noch einmal die Grundlage:
Ich habe einen Titel gegen Schuldner S, der neben einer anderen Person Inhaber einer GbR ist.
Wie pfände ich den Auseinandersetzungsanspruch?
Geht das denn überhaupt?
Sorry, aber das habe ich noch nie gehört...
Vielen Dank für Eure Antworten!!
Pfändung Auseinandersetzungsanspruch aus einer GbR??
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Hallo,
der PfüB könnte lauten:
Die Formulierung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lauten:
Gepfändet wird der angebliche Anteil des Schuldners als Gesellschafter an dem Gesellschaftsvermögen der mit folgenden weiteren Personen................. als Gesellschafter –Drittschuldner–
bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB)- als Gesamthand Drittschuldnerin
sowie der Anspruch des Schuldners gegen diese Drittschuldner auf die ihm als Gesellschafter aus seiner Geschäftführung zustehenden Leistungen.
S. Geiselmann
der PfüB könnte lauten:
Die Formulierung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lauten:
Gepfändet wird der angebliche Anteil des Schuldners als Gesellschafter an dem Gesellschaftsvermögen der mit folgenden weiteren Personen................. als Gesellschafter –Drittschuldner–
bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB)- als Gesamthand Drittschuldnerin
sowie der Anspruch des Schuldners gegen diese Drittschuldner auf die ihm als Gesellschafter aus seiner Geschäftführung zustehenden Leistungen.
S. Geiselmann
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Danke, merke ich mir auch gerne!
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Vielen Dank.
Drittschuldner sind also die weiteren Gesellschafter und die GbR.
Kann mir jetzt noch jemand erläutern, wie ich nach der Pfändung an Geld komme??
Ich pfände sozusagen das "Gehalt", das dem Schuldner aus seiner Gesellschaftertätigkeit zusteht? Habe ich das richtig verstanden?
Drittschuldner sind also die weiteren Gesellschafter und die GbR.
Kann mir jetzt noch jemand erläutern, wie ich nach der Pfändung an Geld komme??
Ich pfände sozusagen das "Gehalt", das dem Schuldner aus seiner Gesellschaftertätigkeit zusteht? Habe ich das richtig verstanden?
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Hallo,
mit der Pfändung und Überweisung des Geschäftsanteils an der GbR erlangt der Gläubiger das Kündigungsrecht gem. § 725 BGB.
Nach Kündigung steht dem Gläuber das zu, das dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zusteht.
Oftmals besteht seitens der Gesellschaft Abfindungsbereitschaft, damit es nicht zur Kündigung kommt.
Das Verfahren ist in Stöber, 14. Auflage Randnummer 1552ff beschrieben.
Grüße
S. Geiselmann
mit der Pfändung und Überweisung des Geschäftsanteils an der GbR erlangt der Gläubiger das Kündigungsrecht gem. § 725 BGB.
Nach Kündigung steht dem Gläuber das zu, das dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zusteht.
Oftmals besteht seitens der Gesellschaft Abfindungsbereitschaft, damit es nicht zur Kündigung kommt.
Das Verfahren ist in Stöber, 14. Auflage Randnummer 1552ff beschrieben.
Grüße
S. Geiselmann
- rena
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Hallo liebes Forum,
ich habe einen VB gegen eine GbR, gesetzlich vertreten durch 2 Gesellschafter, diese sind ein Ehepaar.
Der Ehemann hatte schon einige Einträge im Schuldnerverzeichnis, das konnte der Ermittlungsakte der PI entnommen werden.
Was macht denn hier Sinn als ZV, gerade beim Ehepaar? Gesellschafts- oder Gewinnanteil dann eher weniger (könnte ich da überhaupt auf die Gesellschafter zugreifen?), Vermögensauskunft der GbR?
ich habe einen VB gegen eine GbR, gesetzlich vertreten durch 2 Gesellschafter, diese sind ein Ehepaar.
Der Ehemann hatte schon einige Einträge im Schuldnerverzeichnis, das konnte der Ermittlungsakte der PI entnommen werden.
Was macht denn hier Sinn als ZV, gerade beim Ehepaar? Gesellschafts- oder Gewinnanteil dann eher weniger (könnte ich da überhaupt auf die Gesellschafter zugreifen?), Vermögensauskunft der GbR?
- Anahid
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Der Titel richtet sich nur gegen die GbR und nicht zusätzlich gegen die Gesellschafter persönlich? Wäre ja ein krasser Fehler.
Aber wenn es so ist, kannst Du höchstens - wenn Du keine Angaben wie Bankkonten oder so hast - die Vermögensauskunft beantragen.
Aber wenn es so ist, kannst Du höchstens - wenn Du keine Angaben wie Bankkonten oder so hast - die Vermögensauskunft beantragen.
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