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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 08.12.2016, 10:17
von Js123
:wink1 :wink2

Zum Thema:
Wir sind Kläger und haben im Kostenfestsetzungsantrag die Geschäftsgebühr angerechnet, weil wir sie auch in der Klage miteingeklagt haben.
Die Gegenseite hat die Anrechnung nicht vorgenommen, daraufhin haben wir gemeckert. Jetzt schreibt die Gegenseite folgendes: "Da kein materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der Beklagten auf Erstattung der vorg. Anwaltskosten besteht, muss eine Anrechnung nicht erfolgen. ... Der Kläger kann sich auf die Anwendung dieser Vorschrift nicht berufen, da es frei steht, ob die Geschäftsgebühr angerechnet wird oder umgekehrt."

Hier ging es darum, dass unser M sein Haus verkauft hat und somit Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren auf den Beklagten übergegangen sind. Darunter fiel auch die Wohngebäudeversicherung, die der Beklagte allerdings nicht gezahlt hat. Unserem M wurden die Wohngebäudeversicherungsprämien dann vom Konto abgebucht und diese haben wir dann eingeklagt.

Meine Frage ist jetzt, ob die Recht haben mit ihrer Aussage... ich verstehe nicht genau wann man einen materiell rechtlichen Anspruch hat.. Habe zwar gegoogelt, aber im Bezug auf unseren Fall verstehe ich das nicht :-? :-?

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 08.12.2016, 10:36
von Adora Belle
Der Beklagte hat fast nie einen materiellrechtlichen Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Kosten. Und selbst wenn er den hätte, spielt das für Deinen Fall doch gar keine Rolle. Soweit Ihr nicht zur Tragung der vorgerichtlichen Kosten verurteilt seid, haben diese in der Kostenfestsetzung nichts zu suchen. Der Beklagte müsste erstmal Widerklage wegen seiner vorgerichtlichen Kosten erhoben haben, damit man Anlass hat, über diese Problem nachzudenken.

Ist denn Eure Geschäftsgebühr gegen den Beklagten tituliert? Nur dann müsst Ihr ja überhaupt anrechnen.

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 08.12.2016, 14:03
von Js123
Danke für deine Antwort!
Jap, die Geschäftsgebühr ist tituliert