PKH im Arbeitsrecht
Könnte man irgendwie in diesem Schreiben klarstellen, dass auch die Terminsgebühr bezahlt wird???
Lach. Du musst erstmal PKH bekommen und zwar in voller Höhe und wegen des Vergleichs. Dann bekommst du VG, TG + EG
*Ratsam wäre aber in diesem Fall, das gerichtlich protokollieren zu lassen und den Vergleich vor Ort (bei Gericht) anzusprechen.
So soll es auch gemacht werden - ich mein, der Vergleichsvorschlag wird dem Gericht mitgeteilt und gleichzeitig, dass wir mit diesem einverstanden sind. Danach soll das Gericht dieses protokollieren.
Eve, hast Du es auch so gemeint? Oder dass man trotzdem zum Termin gehen sollte???
Eve, hast Du es auch so gemeint? Oder dass man trotzdem zum Termin gehen sollte???
Ich würde PKH abklären - auch für den Abschluss des Vergleichs - Wenn keine Telefonate mit Gegenseite, dann ist kein Raum für die Terminsgebühr, in diesem Fall wäre es ratsam zum Gericht zu gehen, den Vergleich noch anzusprechen und dann eben diese Gebühr mitfestsetzen zu lassen
Und wenn der GegenRA unseren RA angerufen hat, zählt es nicht zum Telefonat, richtig??? Dumme Frage - klärt man das mit dem Richter ab? Sorry, aber ich musste es fragen...
Danke, eve!!!
Hab jetzt den Vorschlag der Gegenseite und eine Idee - kann ich gleich, bevor wir den Vergleichsvorschlag annehmen die Gebühren festsetzen lassen (auf dem PKH-Formular) oder geht das nicht? Hilfe!