PKH im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#21

05.10.2007, 15:53

Nein, zumindest nicht die Gebühren, die noch nicht entstanden sind aber ggf. voraussichtlich entstehen werden.

Verfahrensgebühr ja, Terminsgebühr pp. noch nicht
Sag mal, habt Ihr nun endlich PKH auch für den Vergleich????
samara
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#22

05.10.2007, 15:58

nein, noch nicht. Wenn wir erstmal PKH für den Vergleich haben, heißt es wir kriegen sicher die Vergleichsgebühr, richtig? Ich habe aber Bedenken wegen Terminsgebühr. Dass sie angefalle ist ist klar, aber ob das den Gerichten auch klar ist....
rosa

#23

05.10.2007, 16:02

habt ihr keinen Aktenvermerk über ein Telefonat was zwischen den Anwälten geführt wurde? das würde ja als Nachweis zum Auslösen der Terminsgeb. ausreichen
eve

#24

05.10.2007, 16:04

Das steht doch eindeutig im Gesetz.

Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG.

Und:
DER PKH-Anwalt erhält von der Staatsaksse auch die Terminsgebühr vergütet. Das gilt auch für Gespräche ohne Gericht. Es gelten nämlich die gleichen Grundsätze wie bei der Kostenerstattung. Allderings muss die Tätigkeit, also das Einigungsgespräch, nach dem Zeitpunkt bzw. ab dem Zeitpunkt der Bewilligung erfolgt sein.

Deshalb schreibe ich Dir die ganze Zeit, dass DU PKH Haben musst. Telefonieren kannst Du danach ja trotzdem.
samara
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#25

05.10.2007, 16:08

OH GOTT!! Ich wusste es nicht mit dem Zeitpunkt!!! Mist. Jetzt ist es aber eh zu spät mit der Terminsgebühr. Wir hatten mit der Klageeinreichung PKH beantragt, aber entschieden wurde darüber noch nicht.
samara
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#26

05.10.2007, 16:09

Wir haben den Aktenvermerk und das Schreiben der Gegenseite, indem sie bestätigt, dass wir telefonisch... Ich bin einfach verunsichert, weil es für mich neu ist....
eve

#27

05.10.2007, 16:09

Noch ist doch nichts verloren, Samara. Gegenseite soll abwarten. PKH einholen und danach kann doch Dein Chef bei der Gegenseite anrufen und den Vergleich bestätigen bzw. deshalb Rücksprache halten.
rosa

#28

05.10.2007, 16:12

ja würde ich auch so machen und ich würde dem gericht schreiben, dass ihr dringend um entscheidung bzw. bewilligung bittet da ihr bereits in vergleichs verhandlungen schwebt und die bewilligung für das weitere vorgehen maßgeblich ist
samara
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#29

05.10.2007, 16:12

Eve, Du bist ein Schatz!!!!!!!!!!!Danke schön!!! :wink:
samara
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#30

05.10.2007, 16:14

Immi! Danke für den Tipp! Werde den Schriftsatz gleich noch ergänzen. Danke für Deine Hilfe!!!
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