Kostenentscheidung Vergleich
Verfasst: 09.11.2022, 15:38
Hallo in die Runde, ich hab gerade ein Brett vor dem Kopf
Ich habe hier einen Vergleich mit folgender Kostenregelung: "die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 44 % und der Kläger zu 56 %. Die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten trägt die Klägerseite.
Wir sind Kläger. Die Beklagtenseite wurde von einem RA gemeinsam vertreten. Der Beklagte RA hat im KFA eine 1,3 VG sowie eine 0,3 Erhöhungsgebühr angemeldet.
Das Gericht hat nunmehr im KFB entschieden: " Für die ehemalige Beklagte zu 2) wurden die hälftigen im KFA aufgeführten Gebühren mit Ausnahme der Einigungsgebühr, die nur für den Beklagten zu 1) entstanden ist, berücksichtigt.
Ist das denn richtig so? Ich meine dem Beklagten zu 2) sind ja lediglich Mehrkosten von einer 0,3 Erhöhungsgebühr entstanden, die wir voll zu tragen hätten , laut Vergleich und nicht die hältigen Verfahrenskosten.
Ich habe hier einen Vergleich mit folgender Kostenregelung: "die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 44 % und der Kläger zu 56 %. Die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten trägt die Klägerseite.
Wir sind Kläger. Die Beklagtenseite wurde von einem RA gemeinsam vertreten. Der Beklagte RA hat im KFA eine 1,3 VG sowie eine 0,3 Erhöhungsgebühr angemeldet.
Das Gericht hat nunmehr im KFB entschieden: " Für die ehemalige Beklagte zu 2) wurden die hälftigen im KFA aufgeführten Gebühren mit Ausnahme der Einigungsgebühr, die nur für den Beklagten zu 1) entstanden ist, berücksichtigt.
Ist das denn richtig so? Ich meine dem Beklagten zu 2) sind ja lediglich Mehrkosten von einer 0,3 Erhöhungsgebühr entstanden, die wir voll zu tragen hätten , laut Vergleich und nicht die hältigen Verfahrenskosten.