Moin,
wir haben ein Schreiben eines Verwaltungsgerichts bekommen mit der Bitte, im Hinblick auf die Entscheidung der ersten Instanz - und die deshalb vorzunehmende Kostenausgleichung - die eigenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Wie lang ist die gesetzliche Frist?
Grüße
GLinux
Gesetzliche Frist für die Anmeldung eigener Kosten
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§ 106 I S 1 ZPO, eine Woche.
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Upps, falsches Forum. Müsste in RSV ab 2013. Sorry.GLinux hat geschrieben: ↑23.09.2020, 09:42Moin,
wir haben ein Schreiben eines Verwaltungsgerichts bekommen mit der Bitte, im Hinblick auf die Entscheidung der ersten Instanz - und die deshalb vorzunehmende Kostenausgleichung - die eigenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Wie lang ist die gesetzliche Frist?
Grüße
GLinux