Wie abrechnen und mit welchem Wert?
Verfasst: 11.09.2007, 19:04
Hallo, es geht um folgendes:
Mdt. hat einen Brief vom Nachlassgericht bekommen, dass sie Sterbeurkunde Ihres Ehemannes, Hinterlegungsschein eines Testamentes und eine Auflistung über die noch lebenden Angehörigen des verstorbenen Ehemannes.
Wir sollen jetzt das Antwortschreiben fertigen und das Verzeichnis über die Angehörigen fertigen.
Welche Gebühr und nach welchem Wert fällt an?
Oder kann man sogar nach KostO abrechnen? (Chef is RA und Notar)
Mdt. hat einen Brief vom Nachlassgericht bekommen, dass sie Sterbeurkunde Ihres Ehemannes, Hinterlegungsschein eines Testamentes und eine Auflistung über die noch lebenden Angehörigen des verstorbenen Ehemannes.
Wir sollen jetzt das Antwortschreiben fertigen und das Verzeichnis über die Angehörigen fertigen.
Welche Gebühr und nach welchem Wert fällt an?
Oder kann man sogar nach KostO abrechnen? (Chef is RA und Notar)