Praxis: Abrechnung einer Bußgeldsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
beauty80

#31

21.02.2012, 09:32

ich glaub ne pauschale Lösung gibbet net...
es kommt vor allem auf die Bedeutung an...wenn Mdt z.B. Berufskraftfahrer ist erhöhen wir die Mittelgebühr um 20 % bei "normalen" Pkw-Fahreren erhöhen wir die Mittelgebühren um 10 %....also ALLE anfallenden Gebühren erhöhen
gruß :naegel
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Adora Belle
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#32

21.02.2012, 10:50

Wenn Du Dir hier Hilfe erhoffst, @Melanie91, dann solltest Du erstmal selbst einen Lösungsvorschlag posten. Nur Du weißt, welche Tätigkeiten Ihr im einzelnen ausgeführt habt.
Natzuki
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#33

22.10.2015, 09:53

Der RA legt zunächst Einspruch ein und begründet diesen dann auch.
Mal ne ganz doofe Frage - entstehen dieselben Gebühren wie im Beispiel, wenn der RA nur Einspruch einlegt, diesen aber nicht begründet? So eine Sache hab ich gerade hier. Habe leider Null Ahnung von Bußgeld-, OWi- und Strafsachen :/
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#34

22.10.2015, 09:59

Ja, aber nicht zwingend in derselben Höhe.
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