ich bin verwirrt und kriege grade den Streitwert nicht zusammen...
Cheffe hat wg. einer Einspruchsentscheidung Ablehnung Kindergeld ab April 2018 Klage erhoben. Der Streitwert für das Verfahren ist meiner Ansicht nach klar im Streitwertkatalog bzw. durch die GKG-Rechnung mit SW € 1.500,00.
Danach kamen von Mdtin bei uns weitere Kindergeldentscheidungen aus Januar 2019, da sie im August 2018 einen weiteren Kindergeldantrag gestellt hat. Die zwei Entscheidungen liegen im Zeitraum der Klage: rückwirkend für Mai - Juni 2018 (Ablehnung) und Juli - Nov 2018 (Bewilligung).
Gegen den Ablehnungs-Bescheid für Mai - Juni haben wir Februar 2019 Einspruch eingelegt und ein paar Tage später kam ein Änderungsbescheid, in dem für den Zeitraum Kindergeld bewilligt + Kostenübernahme mitgeteilt wurde.
ich bin jetzt wahrscheinlich verwirrt, weil alles in einer Akte ist....
aber darf ich die Sache Kindergeld für Mai - Juni 2018 einzeln abrechnen, wenn das im Klageverfahren (Kindergeld ab April 2018)schon "behandelt wird"?
wenn ja, ist auch hier der Jahreswert maßgeblich, weil die Bewilligung Kindergeld Mai-Juni hat ja auch (gem. Streitwertkatalog) Auswirkung auf die Zukunft...
schon mal Danke für Licht in meinem Dunkel...
Kindergeldsachen wie abrechnen + Streitwert?
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Nach deiner zeitlichen Schilderung und den betroffenen Zeiträumen klingt das für mich so, als dass § 68 FGO übersehen wurde. Sollte dein RA bitte mal prüfen....
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Danke für den Hinweis... mein Arbeitsrechtler macht jetzt das für uns erste Verfahren vor dem Finanzgericht... ich lasse es mal prüfen...
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Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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