Seite 1 von 3

Kfa Mahnverfahren-streitiges Verfahren

Verfasst: 30.08.2007, 16:17
von bianca82
Ich stehe gerade mal wieder voll auf dem Schlauch, wird Zeit für den Feierabend :lol:

Habe hier nen KFA zur Prüfung und evtl. Stellungnahme vorliegen. Es wurde Mahnbescheid eingereicht, VB ergangen und dagegen dann Einspruch eingelegt. Verhandlung fand dann statt. nun Urteil. Gegenseite hat Kfa eingereicht. sie rechnet dabei auch die Gebühr fürs mahnverfahren an, so dass eine höhere Auslagenpauschale verbleibt. Geht das im Kostenfestsetzungsverfahren? oder verwechsel ich das jetzt nur mit der GeschG?

Verfasst: 30.08.2007, 16:20
von tabea009
Hallo Bianca,

also das geht auf jeden Fall. Nur Vorsicht: Lautet das Urteil, dass der VB aufrecht erhalten wird, dann sind darin schon die Kosten des Mahnverfahrens erfasst und dürfen nicht mehr im KFA angesetzt werden.

Verfasst: 30.08.2007, 16:25
von MarinaS.
He? Ich dachte das Mahnverfahren wir doch komplett auf das anschlißende gerichtliche Verfahren angerechnet. Ich würde das geht nicht.

Verfasst: 30.08.2007, 16:30
von Janin
doch das geht...

Verfasst: 30.08.2007, 16:31
von bianca82
Ja, das Urteil lautet dass der VB aufrecht erhalten bleibt. Also muss ich doch Stellung nehmen. Ist dann ja nicht ok. Richtig?

Verfasst: 30.08.2007, 16:32
von MarinaS.
Aha. Würd das gerne nachlesen. Kann mir jemand sagen wo das steht?
Danke!

Verfasst: 30.08.2007, 16:32
von Janin
ja ok, dann hast du recht. das geht nicht.

Verfasst: 30.08.2007, 16:37
von bianca82
@marinas und janin. Es ist schon richtig, dass das Mahnverfahren angerechnet wird. es verbleibt bei der Gebühr auch keine Diffrenz. Trotzdem hast du aber für beide Verfahren die Auslagenpauschale, eben für das Mahnverfahren und dann für das streitige verfahren.

Verfasst: 30.08.2007, 16:40
von Janin
ja es entsteht zweimal die auslagenpauschale.

verstehe ehrlich gesagt jetzt nicht mehr so richtig, was du eigentlich wissen möchtest.

Verfasst: 30.08.2007, 16:45
von bianca82
Na mir geht es darum, ob dass im Kostenfestsetzungsverfahren auch möglich ist. Tabea009 hat mir aber bereits weitergeholfen. Da die Kosten für das Mahnverfahren bereits im VB festgesetzt wurden und meine Urteil auf Aufrechterhaltung des VBs lautet, können die Auslagen nicht nochmal im Kostenfestsetzungsverfahren nach streitiger Verhandlung geltend gemacht werden.