gegenstandswert beim telefonvertrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

29.08.2007, 11:38

Hallo Ihr Lieben!!!Brauche mal wieder Hilfe in Sachen Abrechnung gegenüber RSV... Die RSV fragt nach dem Streitwert im folgenden Fall: MA hatte einen Mobilfungsvertrag mit Mindestlaufzeit 2 Jahren. Sie hatte rechtzeitig gekündigt. Dann wurde sie angerufen von der Telefongesellschaft und es wurde ihr ein Tarifwechsel angeboten usw. Sie wollte NUR eine Information, bekam aber eine Auftragsbestätigung usw. Jetzt sagt die Telefonfirma, der Vertrag wurde für weitere 2 JAhre abgeschlossen usw. Wie wird hier Streitwert errechnet??? Was soll ich der Versicherung antworten??? Vielen DAnk schon mal im Voraus!!!
Janin

#2

29.08.2007, 11:39

Würde die mtl. Grundgebühr x 24 Monate nehmen.
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luccimaus
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#3

29.08.2007, 11:41

Ich würde die Differenz (die Gebühren vom jetzigen Vertrag zum anderen) mal 24 Monate nehmen.

Ist aber nur meine Meinung - sicher weiß ich es nicht :-(


oder lt. § 23 RVG bei 4.000 €.
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#4

29.08.2007, 11:44

Ich denke, wie Janin sagt.

Sie hatte ja gekündigt und hätte für die nächsten 2 Jahre gar nix gezahlt. Somit ist die "Differenz" die gesamte Grundgebühr. Und das mal 24 Monate, weil das der streitgegenständliche Zeitraum ist.
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Suse
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#5

29.08.2007, 11:48

würd ich auch so machen
LG, Ela
eve

#6

29.08.2007, 12:04

Gegenstandswert : Grundgebühr x 2 Jahre gem. § 23 Abs. 1, S. 3 RVG i.V.m. 48 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 ZPO
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#7

11.03.2008, 14:53

Hallo!
Muss das Thema "Gegenstandswert bei Mobilfunkvertrag/Handyvertrag" mal wieder aufgreifen....
Hab hier mal so quergelesen und merke, dass es widersprüchliche Auffassungen gibt, evtl. versteh ich das auch nur falsch...

Mein konkreter Fall: Mandantin soll angeblich Internetvertrag abgeschlossen haben, Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre 30 Euro monatlich
Wir widersprechen dem und "gewinnen" auch. Angelegenheit erledigt.
Ich stelle Kosten auf Grundlage der Aussage von eve 2 Jahre - und bekomme jetzt die Antwort, dass es bei Dauerschuldverhältnissen nur angeht, ein Vertragsjahr als GW zugrunde zu legen.

Jetzt weiß ich leider nicht mehr so Recht, was richtig ist.

Ihr?
Liebe Grüße
Moneypenny


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Janin

#8

11.03.2008, 15:12

würde nochmals an das gericht einen ss fertigen und auf die §§ verweisen, die eve zitiert hat.
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#9

11.03.2008, 16:20

Ich bekomme von der Gegenseite (außergerichtlich) § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG iVm § 41 GKG entgegengehalten
Liebe Grüße
Moneypenny


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#10

12.03.2008, 10:42

wüsste einfach gerne, was richtig ist :?: :streit
Liebe Grüße
Moneypenny


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